Rechtsprechung
| RG, 12.12.1921 - VI. 455/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gattungskauf; Arglistige Täuschung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 104, 1
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66
Finanzierter Abzahlungskauf. Anfechtung durch Käufer
Dabei muß aus den Umständen deutlich hervorgehen, daß der Berechtigte den Willen hat, die Anfechtung zu unterlassen und den Vertrag gelten zu lassen (RGZ 104, 1; BGH NJW 1958, 177). - BGH, 04.01.1967 - V ZR 51/64 Da der Kläger unstreitig .keine ausdrückliche Erklärung des Inhalts abgegeben hat, er wolle an dem Erbbaurechtsvertrag trotz der seine Anfechtbarkeit begründen den Umstände weiterhin festhalten, kommt allenfalls eine Bestätigung durch schlüssiges Verhalten in Betracht, wie sie an sich für die Anwendung des § 144 BGB ausreichen würde (RGZ 104, 1, 3; RG JW 1911, 359 Nr. 3; 1913, 638, 639 Eine solche stillschweigende Bestätigungserklärung soll nach Ansicht des Berufungsgerichts hier vorliegen: Der Kläger habe von den Tatsachen, aus denen er sein Anfechtungsrecht herleite, spätestens durch den Brief des Beklagten vom 23- Dezember 1961 volle Kenntnis erhalten; gleichwohl habe er in seinem eigenen Briefe vom 8 .
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