Rechtsprechung
| RG, 28.02.1922 - II 414/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gesellschaft m. b H. Ausschluss vom Stimmrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 104, 128
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68
Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft
Gesetz schließen zwar das Stimmrecht stets aus, wenn das Mitglied, der Gesellschafter oder Genosse unmittelbar auf der Gegenseite am Vertrage beteiligt ist, auch wenn dies der Form nach nur mittelbar geschieht, z.B. durch Einschaltung eines Treuhänders (vgl. RGZ 104, 128, 130; 108, 322, 326; 122, 159, 160).
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