Rechtsprechung
| RG, 02.03.1922 - VI 635/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verzicht auf Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 104, 133
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 09.03.1987 - II ZB 10/86
Zeitpunkt der Wirkung der Aussetzung des Verfahrens
Als solche unterliegt er der freien Auslegung durch das Revisionsgericht (vgl. BGHZ 4, 328, 334 [BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50];… BGH, Urt. v. 6. März 1985 - VIII ZR 123/84, WM 1985, 739 m.w.N.; RGZ 104, 133, 136; 124, 182, 185). - BGH, 10.05.1951 - IV ZB 26/51
Rechtsmittelverzicht durch Referendar
Ob der Erklärende das eine oder das andere tut, hängt von seiner Wahl ab (RGZ 104, 133).Ob er das eine oder das andere tut, hängt davon ab, welche Wahl er trifft (RGZ 104, 133 [135]).
- BGH, 23.09.1959 - V ZR 37/58
Rechtsmittel
Die Auslegung solcher Erklärungen unterliegt aber nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (RGZ 104, 133, 136; 124, 182, 185; 134, 130, 132; 136, 206, 207; 157, 369, 378; 168, 56, 57; BGHZ 4, 328, 334).
- BGH, 07.11.1952 - V ZR 56/51
Rechtsmittel
Sie unterliegt insoweit der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht (RGZ 86, 377 [380]; 104, 133 [136]; 110, 1 [15]; 134, 130 [132]; 135, 338 [339]; 136, 201; RG in HRR 1935, Nr. 817; RGZ 154, 319 [320]). - BGH, 19.06.1959 - VII ZB 5/59
Rechtsmittel
Die Entscheidung RGZ 104, 133 weicht trotz der in ihr enthaltenen Bemerkung, die Erklärung, der Auftraggeber wolle Berufung nicht einlegen, sei noch nicht als Kundgebung des eigentlichen Verzichtwillens anzusehen, von den anderen oben angeführten Entscheidungen nicht ab; denn in dem in RGZ 104, 133 entschiedenen Falle war vorgesehen, daß die Verzichterklärung erst noch in einem besonderen, dem Gericht einzureichenden Schriftstück niedergelegt werden sollte. - BSG, 27.05.1959 - 3 RJ 83/56 Nach durchaus herrschender Meinung ist der Rechtsmittelverzicht vor Erleß des Urteils zulässig, wobei als für die hier zu entscheidende Frsve unerheblich offen bleiben kann, ob der Verzicht in diesem Falle nur durch Vertrag erfolgen kann (vgl. RGZ. 102, 217 [520 ffL7; 104, 133 [1'3 5 7;Stein-Jonas-Schönke-Po"nleZPO 18. Auf . Anm. I zu EUR 514;… Baumbach-Lauterbach, ZPO 25. Aufl° Anm. 1 zu @ 514° Rosenberg, Lehrb. d. Dtsch. Zivilprozeßr. 7, Aufl. S. 640; g;gL Wieczorek ZPO Anm. B II e 1 zu @514)°.
- BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58
Rechtsmittel
Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbare - Auslegung bürgerlich-rechtlicher Abmachungen handelt, sondern um diejenige von "Prozeßhandlungen", die als solche der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen würde (RGZ 104, 133, 136; 134, 130, 132; 135, 338; 136, 206; RG HRR 1935 Nr. 817;… zum Begriff der Prozeßhandlung vgl. im übrigen Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. Vorbem. IV 1 a vor § 128), so wird der Standpunkt des Berufungsurteils durch das, was die Revision dagegen ins Feld führt, nicht erschüttert.
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