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Rechtsprechung
   RG, 02.03.1922 - VI 635/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,226
RG, 02.03.1922 - VI 635/21 (https://dejure.org/1922,226)
RG, Entscheidung vom 02.03.1922 - VI 635/21 (https://dejure.org/1922,226)
RG, Entscheidung vom 02. März 1922 - VI 635/21 (https://dejure.org/1922,226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verzicht auf Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 104, 133
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 07.11.1952 - V ZR 56/51

    Rechtsmittel

    Sie unterliegt insoweit der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht (RGZ 86, 377 [380]; 104, 133 [136]; 110, 1 [15]; 134, 130 [132]; 135, 338 [339]; 136, 201; RG in HRR 1935, Nr. 817; RGZ 154, 319 [320]).
  • BGH, 19.06.1959 - VII ZB 5/59

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung RGZ 104, 133 weicht trotz der in ihr enthaltenen Bemerkung, die Erklärung, der Auftraggeber wolle Berufung nicht einlegen, sei noch nicht als Kundgebung des eigentlichen Verzichtwillens anzusehen, von den anderen oben angeführten Entscheidungen nicht ab; denn in dem in RGZ 104, 133 entschiedenen Falle war vorgesehen, daß die Verzichterklärung erst noch in einem besonderen, dem Gericht einzureichenden Schriftstück niedergelegt werden sollte.
  • BSG, 27.05.1959 - 3 RJ 83/56
    Nach durchaus herrschender Meinung ist der Rechtsmittelverzicht vor Erleß des Urteils zulässig, wobei als für die hier zu entscheidende Frsve unerheblich offen bleiben kann, ob der Verzicht in diesem Falle nur durch Vertrag erfolgen kann (vgl. RGZ. 102, 217 [520 ffL7; 104, 133 [1'3 5 7;Stein-Jonas-Schönke-Po"nleZPO 18. Auf . Anm. I zu EUR 514;… Baumbach-Lauterbach, ZPO 25. Aufl° Anm. 1 zu @ 514° Rosenberg, Lehrb. d. Dtsch. Zivilprozeßr. 7, Aufl. S. 640; g;gL Wieczorek ZPO Anm. B II e 1 zu @514)°.
  • BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58

    Rechtsmittel

    Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbare - Auslegung bürgerlich-rechtlicher Abmachungen handelt, sondern um diejenige von "Prozeßhandlungen", die als solche der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen würde (RGZ 104, 133, 136; 134, 130, 132; 135, 338; 136, 206; RG HRR 1935 Nr. 817;… zum Begriff der Prozeßhandlung vgl. im übrigen Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. Vorbem. IV 1 a vor § 128), so wird der Standpunkt des Berufungsurteils durch das, was die Revision dagegen ins Feld führt, nicht erschüttert.
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