Rechtsprechung
| RG, 06.03.1922 - IV 531/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1922,95) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtshängigkeit in Ehesachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 104, 155
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51
Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 335/81
Sperrwirkung eines im Ausland angestrengten Ehescheidungsverfahrens
Für das Scheidungsverfahren nach deutschem Recht ist daher anerkannt, daß durch die Erhebung eines Scheidungsantrags der Bestand der Ehe in seinem ganzen Umfang angegriffen und rechtshängig wird mit der Folge, daß der bereits erhobene Scheidungsantrag eines Ehegatten der Erhebung eines Scheidungsantrags durch den anderen Ehegatten in einem besonderen Verfahren entgegensteht (BGH, Urteil vom 8. März 1967 - IV ZR 306/65 - FamRZ 1967, 460; RGZ 104, 155, 156 f.). - BGH, 08.03.1967 - IV ZR 306/65
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat bereits in den Entscheidungen RGZ 104, 155, 156, 158 und HRR 1937, 1259 ausgesprochen, daß in Ehesachen eine bereits eingetretene Rechtshängigkeit von amtswegen zu berücksichtigen ist.In Ehesachen ist dabei zu beachten, daß nach der o.a. Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 104, 155 ff durch die Erhebung einer Scheidungsklage der Bestand der Ehe in seinem ganzen Umfang ergriffen und rechtshängig wird.
- BGH, 05.11.1962 - III ZR 43/61
Rechtsmittel
Weder im Klageanspruch noch im Klagegrund, d.h. in denjenigen Tatsachen, die den Anspruch rechtlich begründen sollen (RGZ 104, 155, 156), deckte sich diese verwaltungsgerichtliche Klage mit der später vor dem Landgericht erhobenen Klage. - BGH, 02.10.1957 - IV ZR 95/57
Rechtsmittel
Abgesehen von dem allen handelt es sich bei der Frage der Rechtshängigkeit um einen von Amts wegen zu berücksichtigenden Umstand (so insbesondere RGZ 160, 338 ff [344], BGH in NJW 52, 1376 und für Ehescheidungsklagen RGZ 104, 155 ff [158];… Stein-Jonas-Schönke 18. Aufl. Anm. III 2 zu § 263 ZPO und Rosenberg Lehrb. des Deutschen Zivilprozeßrechts 6. Aufl. § 98 III 1.). - BGH, 06.10.1967 - IV ZR 111/66
Rechtsmittel
In Ehesachen ist dabei noch zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 104, 155 ff) durch die Erhebung einer Scheidungsklage der Bestand der Ehe in seinem ganzen Umfang ergriffen und rechtshängig wird. - BGH, 25.05.1955 - IV ZR 208/54
Rechtsmittel
Die Beklagte verkennt hierbei, dass die Einrede der Rechtshängigkeit sich nicht allein nach der Rechtskraftwirkung der erstrebten Entscheidungen richtet, dass sie vielmehr Gleichheit der Parteien und Gleichheit der Prozesse, d.h. des prozessualen Anspruchs und des Klagegrundes (RGZ 104, 155 [156]), insgesamt also "Identität" der beiden anhängigen Rechtsstreitigkeiten (…so Stein-Jonas-Schönke 18. Aufl. § 263 ZPO Anm. III 1, 3), genauer einen zweiten gleichgerichteten Prozess (…so Rosenberg Lehrbuch des Deutschen Zivilprozessrechts 6. Aufl. § 98 I S. 455) voraussetzt.
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.