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| RG, 16.05.1922 - II B 1/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Abgeleitete Firma; Prüfungspflicht des Registerrichters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 104, 341
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 13.10.1980 - II ZR 116/79
Umfang und Bindung der Zustimmung eines GmbH-Gesellschafters zur Bildung einer …
Für die Personengesellschaften hat das Reichsgericht aus der regelmäßigen Willensrichtung eines Firmenveräußerers den Erfahrungssatz abgeleitet, daß die Zustimmung zur Fortführung der Firma im Zweifel zwar die Ermächtigung einschließe, die Firma auch für Zweigniederlassungen zu gebrauchen, nicht aber die Erlaubnis, eine Zweigniederlassung mit der abgeleiteten Firma als selbständiges Geschäft weiterzuveräußern (RGZ 67, 94; 104, 341, 343;… w. Nachw. bei Würdinger in GroßKomm. HGB 3. Aufl. § 22 Anm. 48). - OLG Bremen, 03.08.1988 - 3 U 111/87
Rücknahme von teilweiser Zinsforderung; Haftung wegen Firmenfortführung; …
Unerheblich ist der Wegfall des Zusatzes "& Co. KG", denn solche Bestandteile prägen sich im Verkehr nicht ein (vgl. RGZ 104, 341, 342; 131, 27, 29; 133, 318, 325; BGHZ 18, 248, 250 [BGH 13.10.1955 - II ZR 44/54] ; BGH NJW 1982, 577, 578 [BGH 16.09.1981 - VII ZR 111/80]; NJW 1982, 1647, 1648 [BGH 29.03.1982 - II ZR 166/81] ; NJW 1986, 581, 582 [BGH 10.10.1985 - IX ZR 153/84] ;… OLG Frankfurt a.a.O.). - OLG Hamm, 18.09.1990 - 4 U 103/90
GmbH & Co. KG: Firmenfortführung von Familiennamen
Zudem wird für Personengesellschaft aus der regelmäßigen Willensrichtung eines Firmenveräußerers der Erfahrungssatz abgeleitet, daß die Zustimmung zur Fortführung der Firma im Zweifelsfall die Ermächtigung einschließt, die Firma auch für Zweigniederlassungen zu gebrauchen, nicht aber die Erlaubnis eine Zweigniederlassung mit der abgeleiteten Firma als selbständiges Geschäft weiterzuveräußern (RGZ 67, 94; 104, 341; BGH Betriebsberater 1980, 2434). - BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 3 Z 117/86
Verletzung; Namensrecht; Verein; Anmeldung; Vereinsregister; Zurückweisung
Daraus folgt, daß das Registergericht nicht befugt ist, wegen eines solchen privaten Streits dem angemeldeten Verein die Eintragung zu versagen; es ist nicht seine Aufgabe, eine - mögliche Ä Namensrechtsverletzung zu prüfen (RGZ 104, 341/343; BGHZ 8, 318/321 f.;… Reichert/Dannecker/Kühr, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 3. Aufl., Rdn. 216;… Soergel/Heinrich, BGB , 11. Aufl., § 12 Rdn. 180). - OLG Hamm, 21.04.1980 - 15 W 304/79
Fortführung der Firma einer KG mit nunmehr allein persönlich haftender GmbH
Der Senat hat bereits vor Beginn der erwähnten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Anschluß an eine Entscheidung des Reichsgerichts ( RGZ 104, 341 ) den Standpunkt vertreten ( DNotZ 1954, 92 ), Verwirrung könne nicht nur durch die unmittelbare Aneinanderreihung verschiedener Gesellschaftsbezeichnungen hervorgerufen werden; der Platz eines Bestandteils einer aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Firma werde im Verkehr nicht als ausschlaggebend angesehen, zumal der die Gesellschaftsform bezeichnende Zusatz durchaus auch am Anfang einer zusammengesetzten Firmenbezeichnung verwendet werde (z. B. "Kommanditgesellschaft A und B").
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