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Rechtsprechung
   RG, 04.07.1922 - Rep. II. B 2/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,8
RG, 04.07.1922 - Rep. II. B 2/22 (https://dejure.org/1922,8)
RG, Entscheidung vom 04.07.1922 - Rep. II. B 2/22 (https://dejure.org/1922,8)
RG, Entscheidung vom 04. Juli 1922 - Rep. II. B 2/22 (https://dejure.org/1922,8)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Gesellschaft m. b. H. als Komplementär einer Kommanditgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 105, 101
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Eine GmbH & Co. KG, bei der alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, wird zivilrechtlich als KG und damit als Personenhandelsgesellschaft angesehen (Beschluß des Reichsgerichts -RG- vom 4. Juli 1922 II B 2/22, RGZ 105, 101; Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 28. September 1955 VI ZR 28/53, Wertpapier-Mitteilungen -WM- 1956, 61).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern …

    Seit der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts vom 4. Juli 1922 - II B 2/22 - (RGZ 105, 101) ist aber die Besetzung der Mitgliedstelle des persönlich haftenden Gesellschafters bei einer Kommanditgesellschaft mit einer juristischen Person zugelassen, so daß die volle persönliche Einstandspflicht des Komplementärs aufgehoben werden kann (…vgl. Wiedemann, Gesellschaftsrecht, 1980, Bd. 1, S. 539).
  • BGH, 28.09.1955 - VI ZR 28/53

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat sich in RGZ 105, 101 ff mit den Bedenken auseinandergesetzt, die gegen die hier gewählte Gesellschaftsform erhoben worden sind.
  • OLG Celle, 01.07.1994 - 9 W 55/94

    Erfordernis der Zeichnung auch der Firma der Komplementär-GmbH bei Anmeldung der …

    Denn sie sind geschaffen worden, bevor die generelle Zulässigkeit dieser Gesellschaftsform durch das Reichsgericht (RGZ 105, 101) festgestellt wurde.
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