Rechtsprechung
| RG, 28.10.1922 - Rep. I. 11/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Haftung des Spediteurs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 105, 302
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 28.04.1953 - I ZR 47/52
Verjährung mehrerer miteinander konkurierender Ansprüche
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.09.1987 - I ZR 197/85
Überprüfung der Beförderungssicherheit des Gutes durch den Frachtführer; …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, daß der Frachtführer - ebenso wie der Spediteur oder Lagerhalter - aus seiner Fürsorgepflicht für ihm anvertrautes fremdes Gut auch ohne vertragliche Verpflichtung gehalten ist, dieses vor Schaden zu bewahren (RGZ 102, 38, 42; 105, 302, 304; BGHZ 9, 301, 307; 46, 140, 146;… BGH, Urt. v. 20.3.1970 - I ZR 28/69, LM KVO Nr. 29 = VersR 1970, 459, 460;… Urt. v. 22.4.1977 - I ZR 18/76, LM AGNB Nr. 5 = VersR 1977, 662, 663). - BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63
Beschränkung der Haftung des Frachtführers aus unerlaubter Handlung aufgrund …
Versäumt er diese Sorgfalt und kommt das Gut dadurch in Schadens so liegt der Tatbestand des § 823 Abs. 1 vor (…BGB-RGRK 11. Aufl. Anm. 46 zu § 823; RGZ 102, 38, 42; 105, 302, 304; BGHZ 9, 301, 307).
- LG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - 28 O 238/21
Diebstahl von Koffern am Flughafen
Eine solche Fürsorgepflicht besteht für alle Personen, die gewerbsmäßig die Lagerung oder Beförderung von Sachen betreiben (so bereits BGHZ 9, 301, 307 im Anschluss an RGZ 102, 38 [42-44]; 105, 302 [304]; 120, 121 [122 f.], weitergeführt in BGH NJW 1987, 2510), also auch die Beklagte, die gewerbsmäßig das Gepäck auf dem von ihr betriebenen Flughafen transportiert. - BGH, 19.02.1971 - I ZR 133/69
Erstreckung gesetzlicher Haftungsbeschränkungen für Vertragsverhältnisse auf …
Versäumt er diese Sorgfalt und entsteht daraus ein Schaden an dem Gut, so liegt der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB vor (RGZ 102, 38, 42; 105, 302, 304; BGHZ 9, 301, 307 [BGH 28.04.1953 - I ZR 47/52] ; 46, 140, 146 [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 150/63] ;… BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 46 zu § 823). - BGH, 22.04.1977 - I ZR 18/76
Anwendbarkeit des § 6 Abs. 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den gewerblichen …
Versäumt er diese Sorgfalt und kommt das Gut dadurch zu Schaden, so liegt der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB vor (RGZ 102, 38, 42; 105, 302, 304; BGHZ 9, 301, 307; 46, 140, 146). - BGH, 19.02.1971 - I ZR 131/69
Schadensersatzansprüche wegen Nässeschäden an Rohkaffee - Haftungsbeschränkung …
Versäumt er diese Sorgfalt und entsteht daraus ein Schaden an dem Gut, so liegt der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB vor (RGZ 102, 38, 42; 105, 302, 304; RGZ 9, 301, 307; 46, 140, 146;… BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 46 zu § 823). - BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53 So ist, wer gewerbsmäßig die Lagerung und Beförderung von Sachen betreibt, auch abgesehen von etwa geschlossenen Verträgen, zur Obhut und Überwachung der Sachen verpflichtet, die im Gewerbebetrieb an ihn gelangt sind (RGZ 102, 38 [42]; 105, 302; 120, 121 [122/123]).
- BGH, 17.12.1953 - IV ZR 117/53
Rechtsmittel
Derselbe Gedanke findet sich in etwas abgewandelter Form in dem Satz, dass derjenige, der als Gewerbeunternehmer fremdes Eigentum verwahrt oder befördert, auch abgesehen von den einzelnen darüber abgeschlossenen Verträgen eine Obhuts- oder Überwachungspflicht an allen in seinem Gewerbebetrieb an ihn gelangenden fremden Sachen hat (RGZ 102, 38 [42, 43]; 105, 302 [304]; ebenso Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht 13. Bearb § 234 II 2 c [S. 890]).
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