Rechtsprechung
| RG, 12.10.1922 - Rep. VI. 374/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zurücknahme der Revision; Anfechtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurücknahme der Revision; Anfechtung
Papierfundstellen
- RGZ 105, 310
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 08.07.1969 - II R 108/66
Einstellung des Verfahrens - Einwilligung des Beklagten - Rücknahme der Klage - …
Auf prozessuale Willenserklärungen sind mangels eines Anhalts der Prozeßordnung -- und zwar sowohl in der FGO als auch in der hilfsweise heranzuziehenden ZPO (§ 155 FGO) -- die Vorschriften des BGB über die Anfechtung bürgerlicher Rechtsgeschäfte wegen Willensmangels nicht anzuwenden (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 69 S. 262 -- RGZ 69, 262 --; 81, 178; 105, 310; 105, 351; 120, 243; 150, 395; 152, 324; 156, 73; 161, 359; Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 12 S. 284 -- BGHZ 12, 284 --). - BGH, 27.06.1956 - VI ZR 306/55
Rechtsmittel
Zahlung eines Schmerzensgeldes von mehr als 3.750 DM, also in Höhe von 7.500 DM, mit der Revision angegriffen werden sollte (vgl. RGZ 81, 177 [179]; 105, 310 [311]; 134, 130 [132]).
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