Rechtsprechung
| RG, 15.11.1922 - V 144/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Annahmevermerk auf einem Scheck
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 105, 361
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.02.1951 - I ZR 83/50
Rechtsmittel
Die darin angeordnete Nichtigkeit einer auf den Scheck gesetzten Annahmeerklärung bedeutet nicht nur, dass die Annahmeerklärung als solche nichtig ist, sondern auch, dass ihr, da sie "als nicht geschrieben gilt", auch jede andere rechtliche Wirksamkeit mangelt, insbesondere ihre Umdeutung in ein Einlösungsversprechen unzulässig ist (RGZ 105, 361; 112, 317; Breit § 10 Anm. 12, 13, 17; Michaelis § 10 Anm. 3; Quassowski-Albrecht, Scheckgesetz, Art. 4 Anm. 4).
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