Rechtsprechung
| RG, 15.12.1922 - VII 13/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wiederherstellung einer Kommanditgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 106, 63
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 12.01.1978 - IV R 5/75
Einkommensteuer - Zurechnung des Gewinns - Gewerbebetrieb - Miterbe - …
In diesem Falle sind die von der neuen Gesellschaft erzielten Gewinne weder ganz noch auch nur teilweise Erträge des Nachlasses i. S. des § 2038 Abs. 2 i. V. m. § 743 BGB oder i. S. des § 2020 i. V. m. § 2019 Abs. 1 BGB (vgl. BGH-Urteil vom 15. Dezember 1976 IV ZR 52/75, NJW 1977, 433; auch Urteil des Reichsgerichts vom 15. Dezember 1922 VII 13/22, RGZ 106, 63). - BGH, 08.03.1966 - V ZR 32/64
Vereinbarung eines lebenslänglichen dinglichen Wohnungsrechts - Erlöschen eines …
Richtig ist allerdings, daß eine Gesellschaft mit ihrer durch die Kündigung herbeigeführten Auflösung im Regelfall noch nicht voll beendet ist, sondern auseinandergesetzt werden muß und bis zur Beendigung der Auseinandersetzung als Auseinandersetzungsgesellschaft fortbesteht (§ 730 Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. RGZ 106, 63, 67). - BGH, 04.11.1953 - VI ZR 112/52 Das Reichsgericht hat in einem ähnlichen Fall entschieden, daß die durch den Tod des persönlich haftenden Gesellschafters entstehende Abwicklungsgesellschaft durch Aufnahme eines außenstehenden Dritten wieder in eine werbende Gesellschaft verwandelt werden könne, ohne daß die Identität der Gesellschaft hierdurch entfalle (RGZ 106, 63 [67]).
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