Rechtsprechung
| RG, 17.10.1923 - V 795/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gesetzliches Vorkaufsrecht nach Landesgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 107, 261
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.12.1958 - V ZR 135/57
Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden
Sie muß jedoch gegebenenfalls von dem ordentlichen Gericht, das im Rechtsstreit des Vorkaufsberechtigten mit dem Verkäufer über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien zu befinden hat, als notwendige Vorfrage mit entschieden werden (ebenso OVG Hamburg MDR 1956, 381; VHG Kassel NJW 1956, 1653; im Ergebnis wohl auch OVG Karlsruhe MDR 1956, 368 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Sieveking; die scheinbar abweichenden Entscheidungen RGZ 107, 261, 268; 120, 144, 148; 170, 208, 210 betreffen besonders gelagerte Fälle;… vgl. auch BVerwG a.a.O.). - BGH, 27.04.1960 - V ZR 29/59
Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden
Diese durch Ortsrecht (vgl. unten IV) ausgesprochene Belastung legt in den vom Gesetz gezogenen Grenzen den Inhalt und die Schranken des Grundstückseigentums allgemein und einheitlich fest; sie hält sich daher im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und stellt keine Enteignung dar (vgl. auch RGZ 107, 261, 269 zum Vorkaufsrecht nach dem sächsischen Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken vom 20. November 1920).
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