Rechtsprechung
| RG, 01.06.1923 - III. 530/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beschädigte Postsendungen; Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 27.11.1922 - III 530/22
- RG, 01.06.1923 - III. 530/22
Papierfundstellen
- RGZ 107, 41
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 31.01.1952 - III ZR 131/51
Rechtsmittel
Die Ausführungen des Berufungsgerichts halten sich im Rahmen der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 57, 150 [151]; 67, 182 [184]; 107, 41 [42]; 141, 420 [426]). - BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63
Beschränkung der Haftung des Frachtführers aus unerlaubter Handlung aufgrund …
Dies gilt vor allem dann, wenn aus dem Gesetz zu entnehmen ist, daß es einen Sachverhalt erschöpfend regeln will, wie dies beispielsweise von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die gesetzliche Einschränkung der Vertragshaftung der Post nach den §§ 6-12 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 angenommen wird (vgl. RGZ 107, 41; BGHZ 14, 274, 281). - BGH, 12.06.2001 - VI ZR 29/00
Haftung der Post
Diese haftungsrechtliche Sonderstellung der Post bestand schon nach dem ReichspostG 1871 (RGZ 107, 41; BGHZ 12, 96) und wurde vom PostG 1969 übernommen (§ 11 Abs. 1; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 110/73 - VersR 1976, 437 zu III. 3) a); Beschluß vom 7. Mai 1992 - III ZR 74/91 - NJW 1993, 2235).
- BGH, 23.04.1953 - III ZR 103/52
Persönliche Haftung des Notars
Durch Art. 131 WeimVerf wurde daher auch, wie die Revision selbst nicht in Frage stellt, die Rechtswirksamkeit bereits früher gesetzlich getroffener Haftungsbeschränkungen des Staates für bestimmte Beamtenklassen jedenfalls nicht berührt, so insbesondere für die auf den Bezug von Gebühren angewiesenen Beamten, wie die Notare gemäß § 5 Nr. 1 RHaftG (vgl. RGZ 102, 166 [172] für die mit Angelegenheiten des auswärtigen Dienstes befassten Beamten (§ 5 Nr. 2 RHaftG); RGZ 107, 41 [43] für die Haftungsbeschränkungen nach dem PostG vom 28.10.1871 §§ 6 ff;… Anschütz, Komm z WeimRVerf 12. Aufl. Anm. 8 zu Art. 131). - BGH, 04.12.1975 - III ZR 110/73
Post - Ausstellung unrichtiger Bescheinigungen - Postwertzeichen
Wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, steht Art. 34 GG einer Beschränkung oder einem Ausschluß der Haftung der Post durch Gesetz oder auf gesetzlicher Grundlage jedenfalls nicht entgegen, wenn es sich um Bereiche mit besonderen ("typischen") Haftungsgefahren handelt, bei denen sowohl die Notwendigkeit, den Massenbetrieb zügig abzuwickeln, als auch die der Post gestellte Aufgabe, die Gebühren im Interesse der Öffentlichkeit so niedrig wie möglich zu halten, eine ständige Kontrolle der Betriebsvorgänge durch aufwendige Aufsichtsorgane verbieten (Senatsurteile in BGHZ 12, 89; NJW 1964, 41; 43/44; 1968, 646; LM PostG § 6 Nr. 6; vgl. auch RGZ 107, 41, 42/43). - BGH, 14.07.1954 - II ZR 278/53
Verlust von Postpaketen
Nach feststehender Rechtsprechung (RGZ 107, 41) ist die Haftung der Post in den §§ 6-12 PostG ausschliesslich und erschöpfend geregelt. - BGH, 30.04.1956 - II ZR 14/55
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat im Urteil vom 14. Juli 1954 (II ZR 278/53, BGHZ 14, 274 ff) unter Übernahme der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 107, 41) ausgeführt hat, ist die Haftung der Post in den §§ 6-12 PostG ausschließlich und erschöpfend geregelt. - BGH, 14.07.1954 - II ZR 129/53
Rechtsmittel
Nach feststehender Rechtsprechung (RGZ 107, 41) ist die Haftung der Post in den §§ 6-12 PostG ausschließlich und erschöpfend geregelt.
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