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| RG, 05.05.1924 - IV 467/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 13.11.1923 - IV 467/23
- RG, 05.05.1924 - IV 467/23
Papierfundstellen
- RGZ 108, 160
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 457/09
Verbandsaustritt unter Nichtbeachtung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist
Rn. 27 (1) Das Urteil des Reichsgerichts vom 5. Mai 1924 (- IV 467/23 - RGZ 108, 160) handelt von der Vereinbarkeit einer Satzungsbestimmung mit § 39 Abs. 2 BGB, die den an sich möglichen "freiwilligen Austritt" untersagt, solange gegen das betreffende Mitglied "seitens des Vereinsehrengerichts ein Verfahren anhängig gemacht ist". - LG Düsseldorf, 29.12.2015 - 10 O 432/14
Feststellungsbegehren bzgl. der Umwandlung eines Darlehensvertragsverhältnisses …
Bei Geldschulden reicht es grundsätzlich nicht, wenn die Bank des Schuldners das Geld bereithält (RGZ 108, 160;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 294 Rn. 2). - BVerwG, 12.11.1968 - I B 72.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausschluss aus …
Insbesondere ist rechtlich bedenkenfrei, daß eine Körperschaft, deren Mitgliedschaft auf einem freiwilligen Beitritt beruht (§ 47 Abs. 1 HwO), keine Disziplinargewalt, kraft deren eine Ausschließung erfolgen könnte, mehr über ein Mitglied besitzen kann, das bereits rechtswirksam ausgeschieden ist (ebenso für das private Vereinsrecht: RGZ 108, 160 f.; 122, 266 [268]; 143, 1 f.;… Staudinger/Coing, BGB, I. Band, 11. Auflg. 1957, § 39 RandNr. 12;… Enneccerus/Nipperdey, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, 1. Band, 15. Aufl. 1959, § 112 Note 27 S. 677).
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