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Rechtsprechung
   RG, 21.09.1923 - III 871/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1923,167
RG, 21.09.1923 - III 871/22 (https://dejure.org/1923,167)
RG, Entscheidung vom 21.09.1923 - III 871/22 (https://dejure.org/1923,167)
RG, Entscheidung vom 21. September 1923 - III 871/22 (https://dejure.org/1923,167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 108, 226
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.12.1971 - V ZR 137/69

    Siedlungsgesetzliches Wiederkaufsrecht in der Zwangsversteigerung

    Es soll vor allem verhüten, daß der Siedler die mit Hilfe öffentlicher Mittel geschaffene Siedlungsstelle zum Gegenstand einer Spekulation herabdrückt und sich durch ihre Veräußerung in sachlich nicht gerechtfertigter Weise bereichert (vgl. RGZ 108, 226, 229).
  • BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Wiederkaufsrecht

    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
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