Rechtsprechung
| RG, 15.01.1924 - II 269/23 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Warenzeichen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 108, 34
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57
Rechtsmittel
Es ist dabei von den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen ausgegangen, wonach es für die Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichenrechts nicht darauf ankommt, ob die Waren ihrem Wesen, insbesondere dem Stoffe nach verschieden sind und ob die Waren verwechselt werden können, sondern ob die miteinander zu vergleichenden Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Abnehmer beim Gebrauch übereinstimmender oder verwechslungsfähiger Zeichen der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren für Erzeugnisse eines und desselben Betriebes anzusehen (vgl. u.a. RGZ 72, 146 - Maizena - RGZ 108, 34, [37]; GRUR 1928, 591 - Pilot - GRUR 1939, 545 - Standard - GRUR 1940, 569 - Anusol - RGZ 171, 147 [151]; BGH in GRUR 1954, 123 - Auto-Fox - GRUR 1954, 457 - Irus/Urus - GRUR 1955, 487 - Alpha - BGHZ 19, 23 [25] = GRUR 1956, 172 - Magirus - GRUR 1957, 228 - Astra -). - BGH, 27.11.1968 - I ZR 5/67
Warengleichartigkeit zwischen einem unter den Zeichen "Cerola" vertriebenen …
In Warenverzeichnis des Zeichens "Cerola" sind aufgeführt "alkoholfreie Getränke, Fruchtsäfte, Limonaden (GK 16 c, 26 a)"; zu diesen Waren gehören zwar die Pulpen nicht, doch umfaßt das gemäß § 15 WZG auf "Waren der angemeldeten Art" beschränkte Verbotsrecht auch die mit den auf Grund der Anmeldung eingetragenen Waren gleichartigen Waren (RGZ 108, 34, 37;… Reimer/Trüstedt, a.a.O. Rdz. 4).
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