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Weitere Entscheidung unten: RG, 01.07.1924

Rechtsprechung
   RG, 01.07.1924 - V B. 2/24   

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https://dejure.org/1924,143
RG, 01.07.1924 - V B. 2/24 (https://dejure.org/1924,143)
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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

Papierfundstellen

  • RGZ 108, 356
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.03.2021 - V ZB 127/19

    Nießbrauch bei Grundstückserwerb durch Minderjährigen genehmigungsbedürftig?

    Mit Blick auf den Schutzzweck der Norm ist die Genehmigung aber nicht erforderlich, wenn die Bestellung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks erfolgt und sich bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbsvorgangs darstellt, so dass dem Minderjährigen von vornherein nur belastetes Eigentum zukommen soll (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 17; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1997 - XI ZR 129/96, FamRZ 1998, 24, 25; Beschluss vom 6. Juni 1957 - IV ZB 53/57, BGHZ 24, 372, 374 f.; RGZ 108, 356, 363 f.; RGZ 110, 173, 175).

    Rn. 9 c) Dieser einschränkenden Auslegung steht nicht entgegen, dass ein Nießbrauch nur durch den Eigentümer bestellt werden kann und die Entstehung eines Fremdnießbrauchs daher den vollendeten Eigentumserwerb des Bestellers voraussetzt (vgl. RGZ 108, 356, 363 f. für die Einräumung einer Hypothek).

    Ausschlaggebend für die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit ist das von den Beteiligten von Anfang an erstrebte und auch nach der Verkehrsauffassung maßgebende Gesamtergebnis, das Vermögen des Minderjährigen durch die Zuwendung belasteten Eigentums zu mehren, selbst wenn die Vollziehung grundbuchrechtlich mehrerer Schritte bedarf (vgl. RGZ 108, 356, 364).

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden

    21 BGH, DNotZ 1998, 490, 491; genehmigungsfrei deshalb, weil § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB nur das vorhandene Vermögen schützt, nicht jedoch das erst zu erwerbende; zustimmend Damrau/Zimmermann, a. a. O., Rdnr. 8.22 Die Bestellung einer Grundschuld ist dabei lediglich Erwerbsmodalität, vgl. hierzu nur RGZ 108, 356, 363 ff.; BayObLG, …
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende …

    Daher durften die Eltern oder der vertretungsberechtigte Elternteil ein Grundstück für das minderjährige Kind auch dann erwerben, wenn sich der Veräußerer oder Schenker den Nießbrauch vorbehielt (BGHZ 24, 372 im Anschluß an RGZ 108, 356; 110, 173;… ebenso das Schrifttum, vgl. Staudinger/Engler a.a.O. §§ 1821, 1822 Rdn. 21;… Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 52 V 4 und dort Fußn. 16;… MünchKomm/Hinz § 1643 Rdn. 7).
  • BayObLG, 27.09.1989 - BReg. 2 Z 101/89

    Kein Genehmigungserfordernis bei atypischer Nießbrauchsbestellung zu Gunsten …

    Der Genehmigung unterliegt danach aber nur die schuldrechtliche Vereinbarung, die dem dinglichen Rechtsgeschäft zugrunde liegt, also etwa der Kaufvertrag oder (bei einer gemischten Schenkung) das Schenkungsversprechen (RGZ 108, 356/364;… MünchKomm/Schwab BGB 2. Aufl. Rn. 43 und 47, Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. Rn. 15, Staudinger/Engler BGB 12. Aufl. Rn. 44, jeweils zu § 1821).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.1989 - 9 U 70/89

    Sicherungswirkung einer abgetretenen Auflassungsvormerkung

    Der Genehmigung unterliegt danach aber nur die schuldrechtliche Vereinbarung, die dem dinglichen Rechtsgeschäft zugrunde liegt, also etwa der Kaufvertrag oder (bei einer gemischten Schenkung) das Schenkungsversprechen (RGZ 108, 356, 364;… MünchKomm/Schwab, 2. Aufl., Rd.-Nrn. 43 und 47, Soergel/Damrau, 12. Aufl., Rd.-Nr. 15, Staudinger/Engler, 12. Aufl., Rd.-Nr. 44, je zu § 1821 BGB ).
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