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Rechtsprechung
   RG, 02.02.1924 - V 175/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,82
RG, 02.02.1924 - V 175/23 (https://dejure.org/1924,82)
RG, Entscheidung vom 02.02.1924 - V 175/23 (https://dejure.org/1924,82)
RG, Entscheidung vom 02. Februar 1924 - V 175/23 (https://dejure.org/1924,82)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 108, 66
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92

    Erfüllung der Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten

    Es muß deshalb grundsätzlich dabei bleiben, daß die Ausübungsfrist mit der Mitteilung eines wirksamen, vollständigen und richtigen notariellen Kaufvertrages beginnt (RGZ 108, 66, 67; 108, 91, 95;… BGB-RGRK/Mezger, 12. Aufl., § 510 Rdn. 3;… Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 510 Rdn. 3).

    Eine andere Frage ist, ob dem Vorkaufsberechtigten - ohne daß damit eine Ausdehnung der Mitteilungspflicht nach § 510 BGB verbunden ist - das Recht zusteht, etwa im Falle von Unklarheiten über den Umfang der von ihm mit dem Kaufvertrag übernommenen Rechte und Pflichten weitere Auskünfte vom Vorkaufsverpflichteten zu verlangen (RGZ 108, 66, 67).

    Ob der Vorkaufsberechtigte gehalten ist, sich Aufklärung innerhalb der Ausübungsfrist zu verschaffen, oder ob sich in Ausnahmefällen die Frist verlängert oder die Berufung auf den Fristablauf treuwidrig sein kann (RGZ 108, 66, 68), mag hier offenbleiben.

  • KG, 18.04.2019 - 4 U 42/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren im Zusammenhang mit der Privatisierung von …

    Ob der Verweis auf andere Urkunden zum Fristbeginn erfordert, dass auch diese vorgelegt werden (offen gelassen für Verweisung auf weitere Kaufvertragsurkunde RG, Urteil vom 2. Februar 1924 - V 175/23, RGZ 108, 66, 67), ist davon abhängig, ob der Berechtigte auch ohne die weitere Urkunde über die für seine Entscheidung wesentlichen Punkte Klarheit hat (…vgl. Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 469, Rn. 4).
  • BGH, 13.01.1960 - V ZR 142/58

    Fristgemäße Ausübung eines Vorkaufsrechts - Voraussetzungen der Geltendmachung …

    Infolgedessen muß von dem Inhalt des Vertrages so viel mitgeteilt werden, daß der Verkaufsberechtigte erkennt, in welche Rechte und Pflichten er durch die Ausübung des Vorkaufsrechts eintritt (…vgl. BGB RGRK 11. Aufl. § 510 Anm, 5; RGZ 108, 66, 67 und 91, 96; BGH von 8. Juli 1954, IV ZR 24/54).
  • BGH, 08.07.1954 - IV ZR 24/54

    Rechtsmittel

    Dies kann z.B., wie in dem vom Reichsgericht in RGZ 108, 66 entschiedenen Fall, dann sein, wenn sich die Unvollständigkeit aus der Mitteilung selbst ergibt, und der Vorkaufsberechtigte einverstanden ist, sich damit zu begnügen und die für seine Entschlüsse notwendigen Kenntnisse sich auf einem anderen, von dem Mitteilenden angegebenen Weg zu beschaffen.
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