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Rechtsprechung
   RG, 16.02.1924 - I 226/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1924,160
RG, 16.02.1924 - I 226/23 (https://dejure.org/1924,160)
RG, Entscheidung vom 16.02.1924 - I 226/23 (https://dejure.org/1924,160)
RG, Entscheidung vom 16. Februar 1924 - I 226/23 (https://dejure.org/1924,160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 108, 76
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.01.1993 - X ZR 79/90

    Kein Weiterbenutzungsrecht bei vorzeitiger Benutzung - Benutzungsentschädigung …

    Auch nach früherem Rechtszustand war das Entstehen eines Weiterbenutzungsrechts stets an ein Handeln geknüpft, das erst nach dem Erlöschen des Patents oder des mit der Bekanntmachung eingetretenen Patentschutzes, im Falle einer offengelegten Patentanmeldung mit dem Zeitpunkt des Verfalls der Patentanmeldung seinen Anfang nimmt (BGHZ 6, 172, 176 = BGH GRUR 1952, 564, 566 - Wäschepresse; RGZ 110, 218, 219 ff.; RGZ 108, 76, 77; RGZ 106, 375, 376 ff.; Starck, GRUR 1938, 478 ff.; Starck MuW 1939, 156 ff.;… Benkard, PatG/GebrMG, 6. Aufl., § 43 PatG 1968 Rdn. 45).
  • BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    Ist die Benutzung schon vor dem Erlöschen des Patents aufgenommen und lediglich über den Zeitpunkt des Erlöschens hinaus fortgesetzt worden, so wird kein Weiterbenutzungsrecht erworben (Benkard, Anm. 5 zu § 43 PatG; Starck, GRUR 1938, 478; vgl. ferner die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu dem Weiterbenutzungsrecht des § 7 des Gesetzes vom 27. April 1920 - RGBl S. 674 -: RGZ 107, 251; 108, 76; 110, 218).
  • VG Minden, 09.06.2026 - 3 K 1209/23
    226/23, S. 32 f. zu § 1 Abs- 1 n.F.: "Ziel der Ergänzung ist es, den Anwendungsbereich des OZG klarzustellen.
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