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| RG, 27.02.1884 - Rep. V. 325/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Eigentumserwerb eines zur notwendigen Subhastation gezogenen Grundstückes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erwerb des Eigentums eines zur notwendigen Subhastation gezogenen Grundstückes
Papierfundstellen
- RGZ 11, 275
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12
Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines …
Rn. 18 aa) Es entspricht der herrschenden - auch von dem Senat geteilten - Meinung, dass der Zuschlag nicht zu dem Entzug schuldnerfremden Eigentums führt, wenn das zu versteigernde Grundstück in der Terminsbestimmung derart fehlerhaft oder unzureichend gekennzeichnet ist, dass der nicht am Verfahren beteiligte (wahre) Eigentümer seine Betroffenheit nicht erkennen konnte und somit keine Veranlassung hatte, seine Rechte nach § 37 Nr. 5 ZVG geltend zu machen (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 1996 - V ZR 273/94, DtZ 1996, 212, 213; RGZ 11, 275, 277 ff.; 18, 275, 278 f.; 57, 200, 203 f.; 85, 316, 318 f.; RG, Gruchot 54 [1910], 398, 401 ff., OLG Koblenz, JurBüro 1988, 1734; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 37 Rn. 6.10; § 90 Rn. 2.4; Reiß, Grenzrecht und Grenzprozess, S. 57 f.; Fischer/Schaefer, Die Gesetzgebung betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Reiche und in Preußen, 2. Aufl., § 90 Rn. 1 S. 320; Wolff, ZVG, 3. Aufl., § 37 Rn. 2, § 90 Rn. 2; Korintenberg/Wenz, ZVG, 6. Aufl., § 90 Rn. 1, § 37 Rn. II.1. - BGH, 15.03.1996 - V ZR 273/94
Umfang des Zuschlags unvermessener Gebäudegrundstücke in Preußen
Auch eine Doppelbuchung, bei der die Rechtsprechung in verschiedenen Fällen wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Benachrichtigung Dritter vom Versteigerungstermin (§ 37 Nr. 5 ZVG) dem Zuschlag die Wirksamkeit versagt hat (RGZ 11, 275; 57, 200; 85, 316;… vgl. auch Zeller/Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 14. Aufl., § 90 Anm. 2.4), war im Rechtssinne nicht gegeben; denn das Unterbleiben der Abschreibung der Gebäudefläche Nr. 203 von dem auf einem anderen Grundbuchblatt gebuchten Flurstück 166/38 entsprach der damaligen Rechtslage. - EKMR, 20.02.1995 - 19583/92
PELTONEN c. FINLANDE
40, subsection 1, as amended by Act no. 325/83).
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