Rechtsprechung
| RG, 03.02.1925 - VI 274/24 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1925,178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Deckungsverkauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 110, 155
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- RG, 21.05.1909 - II 356/09
1. Zum Begriffe "Zubereitungen" im Sinne von § 3 des Brausteuergesetzes. 2. …
Auszug aus RG, 03.02.1925 - VI 274/24
Soll das Ergebnis einer gemäß § 373 bewirkten Versteigerung der Berechnung des Schadens, dessen Ersatz der Verkäufer begehrt, zugrunde gelegt werden, so kommt es lediglich als ein Bestandteil der Schadensrechnung in Betracht, und als solcher ist der Selbsthilfeverkauf nicht anders zu würdigen, als jedes sonstige Element der Schadensberechnung (vgl. RGZ. Bd. 53 S. 14 flg., Bd. 57 S. 107, Urteil II 356/09 vom 1. April 1910, teilweise abgedruckt Leipz. Zeitsch. 1910, Sp. 460 Nr. 3; Staub-Koenige HGB. Anm. 30 im Anh. zu § 374).
- BGH, 12.07.1963 - IV ZR 314/62
Rechtsmittel
- BGH, 20.11.1967 - VIII ZR 115/65
Auslegung einer Akkreditivvereinbarung - Sukzessivlieferungsvertrag über schnell …
Die Versteigerung stellt sich als Deckungsverkauf im Sinne des Urteils RGZ 110, 155, 157 dar. - BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 290/57
Rechtsmittel
Bei dieser Rechtslage stellt sich, wie das Berufungsgericht mit Recht ausführt, der freihändige Verkauf der Ware vom 27. Oktober 1954 als Deckungsverkauf (i.S. von RGZ 110, 155, 157) im Rahmen der von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages dar.
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.