Rechtsprechung
| RG, 31.03.1925 - VI 258/199/24 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 110, 371
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60 Sie meint, der Anspruch des Klägers sei durch die Währungsumstellung nicht berührt worden, vielmehr komme es auf die Zeit des Vertragsabschlusses an, und beruft sich, hierfür auf die reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGZ 110, 371; 148, 81, 90), auf die Grundgedanken des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts vom 16. Juli 1957 (BGBl. I 710), das die Haftungssummen für Verkehrsunfälle ohne Rücksicht auf die Währungsreform mit rückwirkender Kraft erhöht habe (…vgl. Art. 7 a.a.O.), sowie auf das zu diesem Gesetz ergangene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24. November 1959, VI ZR 221/58 (LM VerkehrsmaßnahmenG Nr. 2 = BB 1960, 118).
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