Rechtsprechung
| RG, 09.06.1925 - III 322/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Tarifvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 111, 105
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 29.11.1967 - GS 1/67
Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht …
Beispielsweise sind schuldrechtliche Wiedereinstellungsklauseln und Maßregelungsverbote zugunsten der Außenseiter nach beendetem Streik seit jeher praktiziert und auch vom Reichsgericht und Reichsarbeitsgericht für gültig gehalten worden (vgl. RGZ 111, 105 [107]; RGZ 111, 166 [177]; RAG ARS 6, 151 [156] mit zustimmender Anmerkung von Nipperdey; RAG ARS 9, 65 [71];… vgl. auch statt aller Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Aufl., Bd. II, 1957, S. 513 zu Fußnote 38 mit weiteren Nachweisen); das gleiche gilt für sog. Außenseiterklauseln (…vgl. Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. II, 2. Aufl., 1959, S. 339). - BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77
Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG
Streitaktionen sind nur nach den Regeln eines fairen Arbeitskampfs erlaubt, wie sie jeden Streik beherrschen müssen (vgl BVerfGE 38, 281, 307ff; 38, 386, 393; auch BAGE (GrS) 20, 175, 195; 23, 292, 306 mit Nachw; ähnlich schon RGZ 104, 327, 330; 111, 105, 112;… vgl dazu auch Zöllner, in Festschrift für Bötticher 1969, 427ff;… Wlotzke-Volze in Soergel, BGB 10. Aufl Rdn 125 vor § 611). - OLG Köln, 13.11.1975 - 7 U 43/75
Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Folgen eines "Bummelstreiks" auf …
Wer den offenen Kampf meidet und seine Aktionen verschleiert, bedient sich unlauterer Mittel, weil er dem Arbeitgeber die Möglichkeit nimmt, rechtzeitig die erforderlichen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, und weil er ihm die sichere Feststellung, wer "bummelt" und wer ordnungsgemäß arbeitet, erschwert, wenn nicht sogar unmöglich macht (RGZ 111, 105 (112) und OLG Celle a.a.O.).
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