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Rechtsprechung
   RG, 27.06.1925 - IV 84/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1925,141
RG, 27.06.1925 - IV 84/24 (https://dejure.org/1925,141)
RG, Entscheidung vom 27.06.1925 - IV 84/24 (https://dejure.org/1925,141)
RG, Entscheidung vom 27. Juni 1925 - IV 84/24 (https://dejure.org/1925,141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Kirchenpatronat und Familienfideikommiß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • RGZ 111, 161
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51

    Zulässigkeit des Rechtsweges

    Die angeführte Entscheidung gibt alsdann eine Reihe von Beispielen für die Unterstellung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten unter die ordentliche Gerichtsbarkeit, so für Streitigkeiten über die Zuständigkeit des Patronatsrechts unter Hinweis auf § 577 Abschnitt II 11 ALR (vgl. RGZ 63, 21 und 111, 161) und für Ansprüche aus einem sogenannten Zustimmungsvertrage nach § 6 des preußischen Kleinbahngesetzes vom 28. Juli 1892 (vgl. RGZ 92, 310; 93, 78; 106, 177).
  • BGH, 20.09.1955 - V ZR 202/54

    Rechtsmittel

    Gemäß RGZ 110, 160 erfassen diese Vorschriften auch Ansprüche aus einem Patronatsverhältnis, indessen nur hinsichtlich der Kirchenbaulast gemäß ausdrücklicher Bestimmung dieser Gesetze (RGZ 111, 161).
  • BGH, 19.12.1962 - V ZR 134/61

    Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vergleichs unter Berücksichtigung einer …

    Da sich der Streit zwischen den Parteien, was die Patronatsrechte anlangt, nicht erschöpft im Streit über die Patronatsbaulast, sondern alle Verpflichtungen aus dem Patronat zum Gegenstand des Streites gehören, greift auch Art. 17 des Preußischen Gesetzes vom 8. April 1929 (GS 221) hier nicht ein (RGZ 111, 161, 162), der für Streitigkeiten über die kirchliche Baulast landesrechtlich die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorsieht, Die Klage ist im Jahre 1959 erhoben worden.
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