Rechtsprechung
| RG, 30.06.1925 - III 371/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Tarifverträge; Schlichtungsausschuss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 111, 166
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 29.11.1967 - GS 1/67
Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht …
Beispielsweise sind schuldrechtliche Wiedereinstellungsklauseln und Maßregelungsverbote zugunsten der Außenseiter nach beendetem Streik seit jeher praktiziert und auch vom Reichsgericht und Reichsarbeitsgericht für gültig gehalten worden (vgl. RGZ 111, 105 [107]; RGZ 111, 166 [177]; RAG ARS 6, 151 [156] mit zustimmender Anmerkung von Nipperdey; RAG ARS 9, 65 [71];… vgl. auch statt aller Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Aufl., Bd. II, 1957, S. 513 zu Fußnote 38 mit weiteren Nachweisen); das gleiche gilt für sog. Außenseiterklauseln (…vgl. Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. II, 2. Aufl., 1959, S. 339). - BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 200/88
Tarifvertrag: Funktionen - Schutz des Arbeitnehmers vor wirtschaftlicher …
Bei derartigen Klauseln handele es sich nicht um Normen, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses regeln (RG Urteil vom 30. Juni 1925, RGZ 111, 166). - LAG Hamburg, 12.06.1992 - 3 Sa 29/89
Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrente; Tarifvertrag; Fassung; Änderung; …
Bei derartigen Klauseln handele es sich nicht um Normen, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses regeln (Reichsgericht, Urteil vom 30. Juni 1925, RGZ 111, 166).
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