Rechtsprechung
| RG, 12.05.1925 - III 304/24 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1925,51) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beamtenhinterbliebene
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 111, 22
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57
Lastenausgleichsprätendentenstreit
Denn eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen, die der Vergangenheit angehören, ist jedenfalls dann zulässig, wenn, wie es hier der Fall ist, das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin jetzt verfolgten Anspruch bildet (RGZ 27, 204; RG JW 1927, 2853, 2854 r. Sp. a.E. mit weiteren Nachweisen, insoweit in RGZ 111, 22 nicht mit abgedruckt). - BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54
Impfschadenfall: Haftung für inadäquate Schäden
Ebenfalls ist allgemein anerkannt, dass diese Grundsätze auch im Bereich des öffentlichen Rechts anzuwenden sind (RGZ 111, 22 [23]und 112, 290 [297]; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 1954 S. 971). - OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09
Gewerbemietverhältnis: Vermieterwechsel bei Grundstücksübertragung
Eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen, die der Vergangenheit angehören, ist jedenfalls dann zulässig, wenn das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin jetzt verfolgten Anspruch bildet (RGZ 27, 204; RG, JW 27, 2853, 2854 r. Sp. a.E. mit weiteren Nachw., insoweit in RGZ 111, 22 nicht mit abgedruckt, BGH, Urteil vom 29.4. 1958 - VIII ZR 198/57 = BGHZ 27, 190 = NJW 1958, 1293, 1294). - OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 117/09
Gewerberaummiete: Formerfordernis bei der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung des …
Eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen, die der Vergangenheit angehören, ist jedenfalls dann zulässig, wenn das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin jetzt verfolgten Anspruch bildet (RGZ 27, 204; RG, JW 27, 2853, 2854 r. Sp. a.E. mit weiteren Nachw., insoweit in RGZ 111, 22 nicht mit abgedruckt, BGH, Urteil vom 29.4. 1958 - VIII ZR 198/57 = BGHZ 27, 190 = NJW 1958, 1293, 1294). - BGH, 24.10.1956 - IV ZR 103/56
Schadensersatzpflicht des Vormunds
Soweit die genannten Vorschriften dem mittelbar Geschädigten einen Ersatzanspruch gewähren, hat die Rechtsprechung sie in rechtsähnlichen Fällen, etwa bei gewissen Werkverträgen, bei auftragloser Geschäftsführung und in öffentlich-rechtlichen Verhältnissen für anwendbar erklärt (RGZ 111, 22; 112, 290 [297]; 159, 268 [271]; 167, 85 [89]; BGHZ 5, 62 [65]; 18, 286 [289]).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.