Rechtsprechung
| RG, 25.09.1925 - III 486/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Reichshaftung; Versailler Vertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 111, 294
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 01.10.1956 - III ZR 48/55
Rechtsmittel
Daraus haben das Reichsgericht und der erkennende Senat geschlossen, daß der Anspruch für den Ausländer überhaupt noch nicht entstanden, zumindest noch nicht einklagbar ist, solange es an einer die Verbürgung der Gegenseitigkeit bestätigenden Bekanntmachung fehlt (RGZ 111, 294 [295]; 149, 83 [88]; BGHZ 13, 241 [243]).Sie wurden in ihrer Rechtsnatur durch die Abtretung nicht berührt, und ihrer Geltendmachung durch den Kläger als Ausländer kann der Mangel der Verbürgung der Gegenseitigkeit, der nach dem zuvor Gesagten nur für die Frage der Entstehung dieses Anspruchs in der Person eines Ausländers und nicht für die Frage der verfahrensrechtlichen Geltendmachung von Bedeutung ist, nicht entgegengehalten werden (vgl. die bereits angeführte Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 111, 294 [295]).
- BGH, 28.02.1980 - III ZR 103/78
Staatshaftung gegenüber einem nachträglich eingebürgerten Ausländer
Mit der Begründung, § 7 RHaftG regele eine materielle Voraussetzung des Anspruchs, hat es in RGZ 111, 294, 295 ferner ausgeführt, ein in der Person eines Inländers entstandener Amtshaftungsanspruch falle nicht dadurch unter § 7 BHaftG, daß er an einen Ausländer abgetreten werde. - OLG Frankfurt, 09.05.1985 - 1 U 193/84
Amtshaftungsanspruch eines Ausländer; Übergang auf Sozialversicherungsträger; …
So hat das RG mit der Begründung, § 7 RHG vom 22.5.1910 (RGBl. S. 798) regele eine materielle Voraussetzung des Anspruchs, den Haftungsausschluß nicht bei der Abtretung eines Anspruchs von einem Inländer an einen Ausländer verneint (RGZ 111, 294.295). - KG, 28.06.1977 - 5 U 3560/76
Notwendigkeit des Vorliegens von drei Voraussetzungen zur Begründung eines …
In dieser Bekanntmachung ist von Reichsgericht und Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine unabdingbare materielle Voraussetzung des Amtshaftungsanspruchs ausländischer Staatsangehöriger gesehen worden (RGZ 111, 294; RGZ 128, 238; RGZ 149, 83; BGH NJW 1954, 1283; BGH NJW 1956, 1836 [BGH 01.10.1956 - III ZR 48/55] ;… Katzenberger, a.a.O., S. 64. mit weiteren Nachweisen). - BGH, 02.03.1959 - III ZR 226/57
Rechtsmittel
Aber die höchstrichterliche Rechtsprechung hat aus dem Wortlaut des Gesetzes zutreffend stets entnommen, daß die Verbürgung der Gegenseitigkeit bei Ausländern für Amtshaftungsansprüche eine sachlich-rechtliche Voraussetzung für die Entstehung des Anspruches ist (vgl. RGZ 111, 294; 128, 238; 149, 83; BGH NJW 1956, 1836).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".