Rechtsprechung
| RG, 13.10.1925 - VI 239/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kaiser Wilhelm-Kanal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 111, 375
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62
Iranische Botschaft
Es hat an dieser Auffassung im Ice King-Fall (Urteil vom 10. Dezember 1921, RGZ 103, 274), aber auch sonst (Entscheidung vom 1. Juli 1921, RGZ 102, 304; Entscheidung vom 13. Oktober 1925, RGZ 111, 375) festgehalten und sie bis 1945 nicht aufgegeben. - BGH, 24.04.1961 - III ZR 41/60
Nord-Ostsee-Kanal. Verkehrssicherungspflicht
Erstmals mit dem Urteil vom 19. Januar 1915 (RGZ 86, 117, 121) hat das Reichsgericht Amtshaftungsgrundsätze angewandt und hieran in der Folgezeit festgehalten (RGZ 105, 99; 111, 375).Das Reichsgericht (RGZ 86, 117; 87, 347; 111, 375) hat die Haftung des Reiches für schuldhafte Pflichtverletzungen beamteter Zwangslotsen im Kaiser-Wilhelm-Kanal bejaht, weil die dienstliche Aufgabe der Lotsen, die verantwortliche Führung eines Schiffes durch den Kanal, auch Amtspflichten gegenüber anderen den Kanal benutzenden Fahrzeuge begründe.
- BGH, 28.02.1980 - III ZR 165/78
Liechtenstein - Art. 34 GG, Art. 60 Abs. 2 BayAGBGB (Hinweis: nunmehr überholt …
Schon das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 102, 166, 171; 111, 375, 379; 128, 238, 239/240) die Auffassung vertreten, daß die in früheren Gesetzen vorgesehenen Beschränkungen der Staats- und Verbandshaftung mit Art. 131 WRV vereinbar seien und - obwohl diese Bestimmung nun als alleinige Anspruchsgrundlage die entsprechenden Haftungsnormen des älteren Rechts verdrängt habe - als "eine schon vorhandene nähere Regelung" oder "eine Art vorweggenommener Ausführungsgesetzgebung" im Sinne des Art. 131 Abs. 2 WRV ihre Gültigkeit behalten hätten (OLG Frankfurt NJW 1970, 2172/2173).
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