Rechtsprechung
| RG, 27.11.1925 - Rep. VI. 379/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zulässigkeit der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 112, 141
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.05.1951 - II ZR 108/50
Rechtsmittel
Zum Zwecke dieser Prüfung ist das Revisionsgericht auch befugt, Beweise zu erheben (RGZ 159, 83 [84]; RGZ 112, 141 [142]; RG in Warn 1916 Nr. 97). - BGH, 04.06.1954 - V ZR 89/53
Rechtsmittel
Die Zulässigkeit der Berufung der Erben des früher beklagten Ehemannes, die im Berufungsverfahren streitig war, ist auch in diesem Rechtszug von Amts wegen zu prüfen (RGZ 112, 141 [142]). - RG, 05.03.1928 - I B 1/28
Armenrechtsgesuch; Fristhemmung
Nach der früher einheitlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts wurde in Bezug auf die Frage, wann die durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs gehemmte Frist ihr Ende erreicht, die mit einem festen Endpunkte gesetzte Frist der nach einem Zeitraum bestimmten Frist völlig gleich behandelt (vgl. die Entscheidungen vom 27. November 1925 VI 379/25 RGZ. Bd. 112 S. 141, vom 10. Juli 1926 II B 19/26 RGZ. Bd. 114 S. 280, vom 7. Dezember 1926 VII B 3/26, vom 19. Januar 1927 I B 2/27, vom 24. Januar 1927 V B 1/27 und vom 15. November 1927 III B 19/27).
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