Rechtsprechung
| RG, 21.10.1925 - I 22/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 112, 2
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.03.2012 - I ZR 102/10
Stimmt's?
Rn. 19 a) Die Unterscheidungskraft bezeichnet die Eignung des Titels, ein Werk als solches zu individualisieren und von einem anderen zu unterscheiden (RGZ 112, 2, 5 - Brehms Tierleben; BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - I ZR 108/00, GRUR 2002, 1083, 1084 = WRP 2002, 1279 - 1, 2, 3 im Sauseschritt). - BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
Monumenta Germaniae Historica
Soweit die Beklagte meint, sie könne sich für ihre Auffassung, den Reihentitel Monumenta Germaniae Historica für Nachdrucke gemeinfreier Werke der von der Klägerin herausgegebenen und fortlaufend ergänzten Sammlung benutzen zu dürfen, auf die Entscheidung des Reichsgerichts vom 21. Oktober 1925 (RGZ 112, 2, 4ff - Brehms Tierleben) stützen, kann ihr ebenfalls nicht gefolgt werden.Der Titel "Brehms Tierleben" wies nach der vom Oberlandesgericht getroffenen tatsächlichen Feststellung nicht auf das geschäftliche Unternehmen der dortigen Klägerin (eines Verlagsunternehmens) oder einen gesonderten Teil, dh eine Abteilung desselben hin (vgl RGZ 112, 2, 7).
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