Rechtsprechung
| RG, 12.12.1925 - Rep. I. 83/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Eisenbahnfrachtrecht; Selbstverladung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 112, 229
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 26.02.2025 - X K 3/25
Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer: Erhöhter Schwierigkeitsgrad …
Rn. 17 Am 02.09.2025 hat der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde gegen das im Ausgangsverfahren ergangene Urteil eingelegt (V B 83/25), über die noch nicht entschieden ist.Das am 02.09.2025 eingeleitete Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde V B 83/25 war im Zeitpunkt der Absendung dieser Entscheidung (Anfang März 2026) noch anhängig, so dass die Verfahrensdauer mindestens sechs Monate betragen wird.
- BFH, 25.02.2026 - X K 3/25 Am 02.09.2025 hat der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde gegen das im Ausgangsverfahren ergangene Urteil eingelegt (V B 83/25), über die noch nicht entschieden ist.
Das am 02.09.2025 eingeleitete Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde V B 83/25 war im Zeitpunkt der Absendung dieser Entscheidung (Anfang März 2026) noch anhängig, so dass die Verfahrensdauer mindestens sechs Monate betragen wird.
- BGH, 04.02.1955 - I ZR 105/53
Führung des Gegenbeweises gegen eine öffentliche Urkunde
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.05.1963 - II ZR 203/60
Übernahme einer Haftung für Kriegsgefahr - Freibleibende Übernahme einer Haftung …
Je nach Lage des Einzelfalls können deshalb unter Umständen für eine bestimmte Gefahr bestehende Anhaltspunkte genügen, wenn der regelmäßige Ablauf der Dinge nach der Erfahrung des Lebens auf diese Gefahr als schadenstiftende Ursache hinweist (RGZ 112, 229, 231; 155, 193, 195). - BGH, 16.12.1955 - I ZR 65/54
Beförderung auf offenem Güterwagen
Eine Vermutung dahin, daß eine Beförderung in offenen Wagen ohne weiteres eine Gefahr für das beförderte Gut bedeutet, besteht ebensowenig wie eine Vermutung dahin, daß jede Verladung durch den Absender mangelhaft ist (§ 83 Abs. 1 c, vgl. RGZ 112, 229 [231]).
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