Rechtsprechung
| RG, 16.01.1926 - I 71/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Eisenbahnfracht; Haftung nach Ablieferung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 112, 341
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 04.08.2026 - 3 U 27/25
Paketverlust, Obhut des Luftfrachtführers, sekundäre Darlegungslast des …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Versendung von Paketen eine in Täuschungsabsicht vorgenommene Fehlbestückung durch den Verkäufer oder seine Bediensteten im Allgemeinen eher unwahrscheinlich ist, weil nicht vorausgesehen werden kann, ob gerade dasjenige Paket verlorengeht, das nur unzureichend bestückt wurde (…BGH, aaO, Rn. 25; Senat, Urteil vom 24.03.2026 - 3 U 71/25). - BGH, 27.10.1978 - I ZR 114/76
Frachtgut - Luftfrachtführer - Obhut - Beginn der Obhut - Übernahmedes Frachtguts …
Schließlich sprechen auch die vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 112, 341) und des Oberlandesgerichts Hamburg (NJW 1955, 1322) nicht für seine Auffassung. - BGH, 14.02.1963 - II ZR 19/61 Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 108, 50, 55; 112, 341, 342; 114, 308, 313; vgl. auch RGZ 67, 335, 337; 102, 92, 93), der sich der Senat anschließt, ist Ablieferung der Vorgang, durch den die Eisenbahn den zur Beförderung erlangten Gewahrsam des Gutes mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Empfängers wieder aufgibt und diesen in den Stand setzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben; eine körperliche Inbesitznahme durch den Empfänger ist nicht notwendig; es genügt, daß der Empfänger in die Lage versetzt wird, den Besitz zu übernehmen, und die Bereitwilligkeit hierzu irgendwie zu erkennen gibt.
- BGH, 22.03.1957 - 1 StR 482/56
Rechtsmittel
Das Landgericht wird nunmehr unter Heranziehung der einschlägigen Vorschriften der Bundesbahn (vgl Finger EVO §§ 75 ff und RGZ 112, 341; 114, 308, 312 ff) zu prüfen haben, wie sich die Gewahrsamsverhältnisse der Güterwagen von deren Übernahme durch B. bis zur Ablieferung an die Kohlenhändler gestalteten.
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