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Rechtsprechung
   RG, 27.04.1926 - VI 3/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1926,98
RG, 27.04.1926 - VI 3/26 (https://dejure.org/1926,98)
RG, Entscheidung vom 27.04.1926 - VI 3/26 (https://dejure.org/1926,98)
RG, Entscheidung vom 27. April 1926 - VI 3/26 (https://dejure.org/1926,98)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 113, 286
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 51/91

    Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht

    Unter Bezugnahme auf ein vorangegangenes Urteil aus dem Jahre 1904 wurde in RGZ 113, 286 (290) klargestellt, daß - von seltenen Ausnahmen abgesehen - die Streitfrage, ob der Versicherungsnehmer dem Dritten für einen diesem zugefügten Schaden verantwortlich ist, im Prozeß zwischen Versicherungsnehmer und verletztem Dritten auszutragen ist.
  • BGH, 19.05.1969 - VII ZR 9/67

    Ersatz des bei Hilfeleistung im Notfall dem Helfer erwachsenen Schadens

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  • BGH, 20.02.1956 - II ZR 53/55

    Rechtsmittel

    Eine vorgängige gerichtliche Entscheidung über die Haftpflichtfrage hält es jedoch gemäß der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 141, 185 [190]; 113, 286 [290] u.a.m.) dann nicht für erforderlich, wenn sie im Einzelfall auf Grund ungewöhnlicher Umstände, wie sie hier vorlägen, nicht erreichbar sei.
  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 175/55

    Haftpflichtversicherung. Beweislast.

    Unerheblich ist, ob sich seine Haftpflicht auch noch aus einem anderen, nicht in den Versicherungsschutzbereich fallenden Rechtsverhältnis herleiten läßt (RGZ 113, 286; 148, 282; 154, 341; RG SeuffArch 92 Nr. 150; Schack JW 1939, 449 [450]).
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