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Rechtsprechung
   RG, 18.06.1926 - III 386/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1926,129
RG, 18.06.1926 - III 386/25 (https://dejure.org/1926,129)
RG, Entscheidung vom 18.06.1926 - III 386/25 (https://dejure.org/1926,129)
RG, Entscheidung vom 18. Juni 1926 - III 386/25 (https://dejure.org/1926,129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Berufsgenossenschaft. Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 114, 112
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • RG, 18.05.1926 - III 217/25

    Berufsgenossenschaften. Tarifvertrag

    Auszug aus RG, 18.06.1926 - III 386/25
    Die Angestellten einer Berufsgenossenschaft sind keine Beamte (vgl. das vorstehend S. 22 abgedruckte Urteil des Senats vom 18. Mai 1926 III 217/25), sondern stehen zu ihr in einem bürgerlichrechtlichen Dienstverhältnis, dessen Inhalt sich freilich in erster Linie nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung und der Dienstordnung ( § 690 RVO .) bestimmt und nur, soweit diese den Parteien zu seiner Ergänzung und Vervollständigung Spielraum lassen, ihrer freien Vereinbarung unterliegt.
  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67

    Untersagung einer Weihnachtenzuwendung an die Angestellten einer Krankenkasse

    Durch die DO wird lediglich die sinngemäße Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften auf ein privat-rechtliches Rechtsverhältnis vollzogen (RGZ 71, 236; 114, 22, 25; 114, 112, 115; 117, 415, 417; RAG, ARS 5, 421, 425; 7, 28; 16, 410, 412; BSG 2, 53, 56 ff; BAG 2, 81, 82 ff;… Brackmann, aaO, S. 168 f bis h mit umfangreichen Nachweisen;… Lauterbach, aaO, Anm. 4 b zu § 690 RVO;… Berenskötter, Die Zulässigkeit der hoheitlichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes, dargestellt am Beispiel des Dienstordnungsrechts der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaften und des § 13 AZO, Würzburg, 1969, S. 64 ff).
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