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Rechtsprechung
   RG, 01.03.1927 - II 373/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,194
RG, 01.03.1927 - II 373/26 (https://dejure.org/1927,194)
RG, Entscheidung vom 01.03.1927 - II 373/26 (https://dejure.org/1927,194)
RG, Entscheidung vom 01. März 1927 - II 373/26 (https://dejure.org/1927,194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wechselgeschäfte kommunaler Sparkassen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 116, 247
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • RG, 07.12.1926 - II 555/25

    Wechselrecht. Körperschaften des öffentlichen Rechts.

    Auszug aus RG, 01.03.1927 - II 373/26
    (Es wird zunächst ausgeführt, daß sich weder aus § 137 Abs. 3 der Kreisordnung noch aus der Satzung der Kreissparkasse eine wechselmäßige Haftung des Beklagten herleiten lasse, wobei auf die Entscheidung des Senats vom 7. Dezember 1926 II 555/25, RGZ. Bd. 115 S. 311, verwiesen wird. Dann wird fortgefahren:).
  • BGH, 10.03.1953 - I ZR 76/52

    Rechtsmittel

    Angesichts der Rechtsprechung über die Bedeutung satzungsgemäßer Vertretungsbeschränkungen bei öffentlichen Körperschaften (RGZ 116, 254; 127, 226; 146, 42 [49]; 157, 207; 162, 129 [148]; OGHZ 2, 319 [330];… BGH Urt. vom 22. Mai 1951 - I ZR 104/50 - = Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk DGO § 36 [1]) wäre eine Prüfung der Verfügungsbefugnis des Pfarrers nicht zu umgehen gewesen, wobei auch der Gesichtspunkt, ob es sich etwa um laufende Verwaltungsgeschäfte handelte, die von der Formvorschrift, im allgemeinen befreit sind (RGZ 104, 205; 116, 247), zu erörtern gewesen wäre.
  • BGH, 05.01.1955 - VI ZR 227/53
    Das Reichsgericht hat in gefestigter Rechtsprechung die Ausschließlichkeit der öffentlich-rechtlichen Satzungsvorschriften für die Vertretung öffentlicher Anstalten, insbesondere von Sparkassen mit der Folge anerkannt, daß eine Vertretungsmacht aus anderweitigen Tatbeständen (stillschweigende Vollmacht, Anscheinsvollmacht, Treu und Glauben) nicht zur Entstehung gelangt (RGZ 116, 227 [230]; 116, 247 [254]; 127, 226 [228]; 146, 42 [49], 157, 207; 162, 129 [149]).
  • BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53

    Geschäfte der laufenden Verwaltung

    Die gegen diese Rechtsprechung erhobenen Einwendungen (…vgl. z.B. v. Brauchitsch-Drews-Lassar, Verwaltungsgesetze 19. Aufl Bd 7 S 395 Anm 24 zu § 56 StädteO) führte allmählich (JW 1912, 96, 925; RGZ 104, 205; 116, 247 [249]) zur Anerkennung der Formfreiheit für die laufenden Geschäfte der Verwaltung, für deren Abgrenzung schließlich (RGZ 146, 42 ff [50]) die vom preußischen Oberverwaltungsgericht herausgebildete Fassung ausdrücklich übernommen wurde.
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