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| RG, 24.06.1927 - Rep. (VII) VI 71/27 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Aufwertungsvergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 117, 306
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- RG, 11.05.1927 - V 345/26
Aufwertungsgesetz
Auszug aus RG, 24.06.1927 - (VII) VI 71/27
Ist ein solcher Vergleich von einem Abtretungsempfänger abgeschlossen worden, so bindet er, wie das Reichsgericht im Urteil vom 11. Mai 1927 V 345/26 (teilweise abgedruckt RGZ. Bd. 116 S. 184) ausgesprochen hat, auch den früheren Gläubiger.
- BGH, 20.03.2013 - XII ZR 72/11
Nachehelicher Unterhalt: Anfechtbarkeit bzw. Anpassung einer auf der für …
Aus diesem Grunde kann schon ein Irrtum über die Entwicklung der künftigen Gesetzgebung nicht in den Anwendungsbereich des § 779 Abs. 1 BGB fallen (vgl. bereits RGZ 117, 306, 310); in gleicher Weise betrifft auch die unrichtige Vorstellung über den Fortbestand einer bestimmten Rechtsprechung einen Umstand, der dem Abschluss des Vergleiches erst nachfolgt und ihm schon daher nicht als feststehend zugrunde gelegt werden kann (vgl. BGHZ 58, 355, 361 f. = NJW 1972, 1577; OLG Schleswig OLGR 2000, 285, 286;… vgl. auch Erman/H.-F. Müller BGB 13. Aufl. § 779 Rn. 30). - BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84
Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts
Diese Ausführungen sind aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. RGZ 117, 306, 309; BGH Urteil vom 13. Juni 1961 - VI ZR 215/60 = JZ 1963, 129;… BGB-RGRK/Steffen 11. Aufl. § 779 Rdn. 44). - BGH, 30.06.1958 - VII ZB 10/58 Ein Irrtum der Beteiligten über diesen Sachverhalt lag nicht vor, sondern nur ein Irrtum über den späteren Gang der Gesetzgebung; dieser kann den Vergleich aber nicht unwirksam machen (RGZ 117, 306).
- BGH, 09.05.1956 - V ZR 166/54
Rechtsmittel
Vergleiche sind auch bei Ungewißheit über die künftige Rechtsentwicklung möglich (RGZ 117, 306).
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