Rechtsprechung
| RG, 07.10.1927 - II 332/27 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1927,225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtsmittelverzicht. Verstoß wider die guten Sitten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 118, 171
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.03.1956 - IV ZR 336/55
Scheidungsprozeß aus Breslau
Wichtiger noch ist eine Entscheidung des Reichsgerichts in einem Scheidungsrechtsstreit, nach der einem dem Gericht und dem Gegner erklärten Rechtsmittelverzicht, auch wenn er ausschließlich nach Prozeßrecht beurteilt wird, die Wirksamkeit abzusprechen ist, sofern er in unmittelbaren Gegensatz zu den Vorschriften der Prozeßordnung über den Eheschutz tritt; in solchem Fall kann sich der Rechtsmittelverzicht gegen diesen prozeßrechtlichen Grundsatz nicht durchsetzen (RGZ 118, 171 [176]; ähnlich schon RGZ 70, 57 [61]). - BVerwG, 26.01.1971 - VII B 82.70
Anfechtung der Rücknahme einer Klage als Prozesshandlung
Das von dem Kläger erwähnte Urteil des Reichsgerichts vom 7. Oktober 1927 (RGZ 118, 171) kann im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts eine andere Beurteilung nicht rechtfertigen. - BGH, 14.06.1967 - IV ZR 21/66
Rechtsmittel
Die Entscheidungen des Reichsgerichts und des erkennenden Senats in RGZ 118, 171 und BGHZ 20, 198, an welche der Berufungsrichter anzuknüpfen scheint, beruhen nicht auf dem allgemeinen Grundsatze, daß eine Prozeßhandlung unwirksam sei, die eine ungesetzliche Lösung der Ehe ermöglichen soll.
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.