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Rechtsprechung
   RG, 07.10.1927 - II 332/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,225
RG, 07.10.1927 - II 332/27 (https://dejure.org/1927,225)
RG, Entscheidung vom 07.10.1927 - II 332/27 (https://dejure.org/1927,225)
RG, Entscheidung vom 07. Oktober 1927 - II 332/27 (https://dejure.org/1927,225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtsmittelverzicht. Verstoß wider die guten Sitten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 171
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.03.1956 - IV ZR 336/55

    Scheidungsprozeß aus Breslau

    Wichtiger noch ist eine Entscheidung des Reichsgerichts in einem Scheidungsrechtsstreit, nach der einem dem Gericht und dem Gegner erklärten Rechtsmittelverzicht, auch wenn er ausschließlich nach Prozeßrecht beurteilt wird, die Wirksamkeit abzusprechen ist, sofern er in unmittelbaren Gegensatz zu den Vorschriften der Prozeßordnung über den Eheschutz tritt; in solchem Fall kann sich der Rechtsmittelverzicht gegen diesen prozeßrechtlichen Grundsatz nicht durchsetzen (RGZ 118, 171 [176]; ähnlich schon RGZ 70, 57 [61]).
  • BVerwG, 26.01.1971 - VII B 82.70

    Anfechtung der Rücknahme einer Klage als Prozesshandlung

    Das von dem Kläger erwähnte Urteil des Reichsgerichts vom 7. Oktober 1927 (RGZ 118, 171) kann im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts eine andere Beurteilung nicht rechtfertigen.
  • BGH, 14.06.1967 - IV ZR 21/66

    Rechtsmittel

    Die Entscheidungen des Reichsgerichts und des erkennenden Senats in RGZ 118, 171 und BGHZ 20, 198, an welche der Berufungsrichter anzuknüpfen scheint, beruhen nicht auf dem allgemeinen Grundsatze, daß eine Prozeßhandlung unwirksam sei, die eine ungesetzliche Lösung der Ehe ermöglichen soll.
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