Rechtsprechung
| RG, 14.10.1927 - II 133/27 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Warenzeichenrecht; Teillöschungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 118, 201
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
Anforderungen an die Berücksichtigungspflicht bezüglich Vorratswaren bei Prüfung …
Dieser Absicht muß jedoch, wie schon das Reichsgericht angenommen hat, in angemessener Zeit die Verwirklichung in einer für Dritte erkennbaren Weise folgen (RGZ 111, 192, 195 - Goldina; 118, 201, 205 - Stollwerck Goldkrone; RG MuW XXVII/XXVIII, 456, 457 - Alco; MuW 1940, 49 f - Berliner Kindl).Andernfalls würde man nämlich zu umfangreichen Vorratswarenverzeichnissen und damit im Ergebnis zur Zulassung der dem deutschen Warenzeichenrecht fremden Firmenmarke gelangen (RGZ 118, 201, 206).
Bei Waren, die in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den vom Zeicheninhaber geführten und für ihn eingetragenen Waren stehen, sind daher nicht zu strenge Anforderungen an den vom Zeicheninhaber zu fordernden Nachweis zu stellen, daß er auch seine Absicht ausführt, die bisher überhaupt nicht oder vorübergehend nichtgeführten Waren in sein Sortiment aufzunehmen (RGZ 118, 201, 207).
- BGH, 21.09.1989 - I ZR 34/88
"Quelle"; Erlöschen zeichenrechtlichen Schutzes durch Aufgabe eines Teilbereichs …
Das Zeichenrecht kann gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG entfallen, wenn der Geschäftsbetrieb, zu dem das Warenzeichen gehört, nicht mehr fortgesetzt wird (vgl. RGZ, 104, 312, 314 - Sinalco; RGZ 118, 201, 207 - Goldkrone;… BGH, Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 140/62, GRUR 1965, 86, 90 - Schwarzer Kater).Vielmehr erfordert die Wechselbeziehung zwischen Marktverhalten und Sortimentsgestaltung eine Flexibilität des Handels, der auch bei der zeichenrechtlichen Beurteilung der Löschungsreife gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG wegen (teilweiser) Einstellung des Geschäftsbetriebs Rechnung getragen werden muß (vgl. RGZ 104, 312, 314 - Sinalco; RGZ 118, 201, 207 f. - Goldkrone).
- BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
Rechtsmittel
Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit ist aber der Kreis derjenigen Waren, die dem Zeicheninhaber nach dem in der Zeichenrolle angeführten Warenverzeichnis geschützt sind, und auf die er seine Fabrikation in absehbarer Zeit ausdehnen wird, mit zu berücksichtigen (RG GRUR 1931, 870; RGZ 101, 372; 111, 192; 118, 201; 169, 240; für die Frage der Verwechslungsgefahr nach § 16 UnlWG auch BGHZ 8, 377 [BGH 26.01.1953 - III ZR 37/52] ). - BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen
Diesem Umstand kommt je nach der Art der Waren sehr verschiedene Bedeutung zu, im allgemeinen tritt diese jedoch infolge der veränderten Verhältnisse im Handel mehr und mehr zurück (BGH GRUR 1959, 25 - Triumph; BPatG Mitt. 1962, 104; anders noch RGZ 118, 201, 203 - Goldkrone). - BGH, 27.10.1961 - I ZR 140/60
Rechtsmittel
Es wäre aber nur dann gerechtfertigt, die Kennzeichnungskraft des Klagezeichens für Kugelschreiber bei Prüfung der Verwechslungsgefahr außer Betracht zu lassen, wenn Kugelschreiber als unzulässige Vorratsware der Klägerin im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung anzusehen wären (RGZ 118, 201; 169, 244, für die Frage der Warengleichartigkeit vgl. auch BGH GRUR 1957, 126 - Troika).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".