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Rechtsprechung
   RG, 18.10.1927 - III 13/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,286
RG, 18.10.1927 - III 13/27 (https://dejure.org/1927,286)
RG, Entscheidung vom 18.10.1927 - III 13/27 (https://dejure.org/1927,286)
RG, Entscheidung vom 18. Oktober 1927 - III 13/27 (https://dejure.org/1927,286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • RG, 27.09.1927 - III 43/27

    Rechtsweg

    Auszug aus RG, 18.10.1927 - III 13/27
    Bemerkt werden soll noch, daß das S. 109 dieses Bandes abgedruckte Urteil des Senats vom 27. September 1927 III 43/27 einen andersartigen Fall betrifft.
  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50

    Durchführung des Vierjahresplans

    Das Reichsgericht hat daher stets die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs verneint, wenn die Klage aus § 1004 BGB sich gegen die öffentlich-rechtliche Körperschaft richtet, die auf Grund Staatshoheitsrechts in das Eigentum des Klägers störend eingegriffen hat (RGZ 93, 255 [259]; 102, 246 [248]; 108, 167 [168]; 118, 227 [228]; 170, 40 [42 f]; Seuff Arch 78, 246 [247]).
  • BGH, 05.07.1957 - I ZR 3/56

    Rechtsmittel

    Für Klagen gegen Maßnahmen solcher Stellen, die mit dem Aufgabenkreis nichts mehr zu tun haben, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigen sind, die nur den äußeren Schein der öffentlichen Gewalt, unter dem sie vorgenommen sind, tragen, sind die ordentlichen Gerichte zuständig, da insoweit in Wirklichkeit kein Handeln bei Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben vorliegt (RGZ 105, 35 [39]; 118, 227 [229]; 130, 290 [292]; 143, 106 [110]; 144, 253 [256]; 158, 257 [262] und 162, 181 [191]).
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