Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 29.10.1927 - V 155/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,325
RG, 29.10.1927 - V 155/27 (https://dejure.org/1927,325)
RG, Entscheidung vom 29.10.1927 - V 155/27 (https://dejure.org/1927,325)
RG, Entscheidung vom 29. Oktober 1927 - V 155/27 (https://dejure.org/1927,325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1927,325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Sprungrevision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 294
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 102/83

    Einwilligung in Sprungrevision

    Nach dieser Bestimmung ist die Einwilligung des Gegners in die Übergehung der Berufungsinstanz, die dem Revisionsgericht spätestens bis zum Ablauf der Revisionsfrist vorliegen muß (RGZ 118, 294; BGHZ 16, 192, 195; BGH, Beschl. v. 9. Mai 1980 - I ZR 37/80, VersR 1980, 772), Voraussetzung für die Zulässigkeit der Sprungrevision (BGHZ 16, 192, 195; BAG NJW 1979, 2422; allg. M.).
  • BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 968/77

    Allgemeiner Zivilprozeß - Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren - …

    Hieraus haben das Reichsgericht (vgl. RGZ 118, 294- und HRR 193" S. 14 ) und der Bundesgerichtshof (…vgl. BGHZ 16, 192 [195] und NJW 1975, S. 83o) nach dem Gesetzeswortlaut und nach dem Sinn und Zweck der prozeßrechtlichen Norm in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß die schriftliche Einwilligungserklärung zur Sprungrevision dem Anwaltszwang unterliege und entweder vom Prozeßbevollmächtigten der Revisionsinstanz oder vom Prozeßbevollmächtigten der landgerichtlichen Instanz in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form abgegeben werden müsse.
  • BVerwG, 09.12.1957 - VI C 338.57

    Rechtsmittel

    Ob auch insoweit eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist (bejahend Reichsarbeitsgericht, Beschluß vom 12. Juli 1943, RArbGE 27, 266 = DR A 1943 S. 1002; verneinend Wieczorek, Komm, zur ZPO, 1957, Erl. A I c 2 zu § 566a unter Berufung auf RGZ 118, 294), bedarf hier keiner Entscheidung, weil eine Wiedereinsetzung, wenn sie überhaupt für zulässig zu erachten wäre und wenn der Wiedereinsetzungsantrag des Klägers sich auch auf die verspätete Einreichung der Zustimmungserklärung bezöge, aus den dargelegten Gründen auch insoweit nicht erfolgen könnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht