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Rechtsprechung
   RG, 03.11.1927 - IV 279/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,245
RG, 03.11.1927 - IV 279/27 (https://dejure.org/1927,245)
RG, Entscheidung vom 03.11.1927 - IV 279/27 (https://dejure.org/1927,245)
RG, Entscheidung vom 03. November 1927 - IV 279/27 (https://dejure.org/1927,245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wert des Streitgegenstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 321
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 270/93

    Beschwer: künftige Leistungen

    Seit RGZ 118, 321 sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, daß für Klagen auf künftige Leistung grundsätzlich kein Abzug für Zwischenzinsen in Betracht komme.

    Bei Erlaß der genannten Entscheidung des Reichsgerichts wurde die Wertfestsetzung bei Streitigkeiten über das Bestehen oder die Sicherstellung einer erst später fällig werdenden Forderung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich gehandhabt (vgl. dazu die Zitate in RGZ 118, 321).

  • BGH, 04.07.2023 - II ZR 53/22

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig; Ermittlung des Werts der …

    Ist die Feststellung der Fälligkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt der maßgeblich für die Beschwer zu betrachtende wirtschaftliche Umstand, ohne dass darüber hinaus auch Grund und Höhe der Forderung in Streit stehen, ist für die Rechtsmittelbeschwer wirtschaftlich nur die wirtschaftliche Belastung durch die Erfüllung der Forderung zu einem späteren Zeitpunkt maßgeblich (vgl. BGH…, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14, NJW 2015, 873 Rn. 17; Beschluss vom 26. September 1995 - XI ZR 36/95, WM 1995, 2060, 2061; RGZ 118, 321, 324).
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