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| RG, 08.11.1927 - (VII) VI 315/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Sicherungsübereignung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 118, 361
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52
Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung
Verschiedene Entscheidungen sprechen für den von der Revision vertretenen weiteren Standpunkt, so die in LZ 1931 Sp 694; RGZ 143, 49 (52); und RGZ 118, 361 (363) abgedruckten Urteile des Reichsgerichts, Aus den bei Warneyer 1929 Nr. 74 und Nr. 84 veröffentlichten Entscheidungen lassen sich sichere Schlüsse auf die vom Reichsgericht vertretene Rechtsansicht nicht ziehen. - BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94
Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem …
aa) Ein Vertrag, durch den ein Schuldner sein letztes zur Gläubigerbefriedigung taugliches Vermögen einem bestimmten Gläubiger überträgt, ist regelmäßig sittenwidrig, wenn dadurch gegenwärtige oder künftige Gläubiger über die Kreditwürdigkeit des Schuldners getäuscht werden und beide Vertragspartner bei dieser Täuschung zusammengewirkt haben (RGZ 118, 361, 363; 127, 337, 340; BGHZ 20, 43, 49 f;… BGH, Urt. v. 28. Mai 1951 - IV ZR 5/51, JZ 1951, 686 f [BGH 28.05.1951 - IV ZR 5/51] = MDR 1951, 604, 605) [BGH 28.05.1951 - IV ZR 5/51]. - OLG Brandenburg, 25.11.2003 - 11 U 220/98
Sittenwidrigkeit einer Abtretung bei Insolvenz
Ein Vertrag, durch den ein Schuldner sein letztes zur Gläubigerbefriedigung taugliches Vermögen einem bestimmten Gläubiger überträgt ist regelmäßig sittenwidrig, wenn dadurch gegenwärtige oder künftige Gläubiger über die Kreditwürdigkeit des Schuldners getäuscht werden und beide Vertragspartner bei dieser Täuschung zusammengewirkt haben (RGZ 118, 361, 363; 127, 337, 340; BGHZ 20, 43, 49 f.; BGH, Urteil vom 28.05.1951 - IV ZR 5/51 JZ 1951, 686 f. = MDR 1951, 604, 605; BGH NJW 1995, 1668).
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