Rechtsprechung
| RG, 13.12.1927 - III 121/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Altruheständler; Besoldungsdienstalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 119, 240
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.06.1955 - III ZR 273/53
Rechtsmittel
Wie bereits das Reichsgericht (RGZ 119, 240 [242]) ausgeführt hat, ist die Festsetzung des Besoldungsdienstalters ein Ausfluss der staatlichen Ämterhoheit, eine Verwaltungsmassnahme, die im Rechtsweg vor den Zivilgerichten nicht angefochten und vom Zivilrichter nicht abgeändert werden kann, mit Ausnahme der zwei Fälle, wenn ein bestimmtes Besoldungsdienstalter zugesichert, aber dieses Besoldungsdienstalter der Berechnung des Gehaltes nicht zugrunde gelegt worden ist, und wenn die Festsetzung des Besoldungsdienstalters rein willkürlich erfolgt ist (vgl. z.B. RGZ 140, 101).
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