Rechtsprechung
| RG, 14.12.1927 - Rep. I. 144/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Aufwertung; Zwischenstaatliches Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 119, 259
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60
Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht
Gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes aber wird nur verstoßen, wenn der Unterschied der staatspolitischen oder sozialen Anschauung so erheblich ist, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechtes die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angegriffen werden (RGZ 119, 259, 263; BGHZ 22, 162, 167) [BGH 15.11.1956 - VII ZR 249/56] oder wenn die Anwendung des ausländischen Wettbewerbsrechtes das deutsche Wirtschaftsleben ernsthaft bedrohen würde. - BGH, 15.11.1956 - VII ZR 249/56
Erfolgshonorar eines amerikanischen Rechtsanwalts
Vielmehr müsste der Unterschied der staatspolitischen oder sozialen Anschauungen so erheblich sein, dass durch die Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angegriffen würden (RGZ 119, 259 [263]). - BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54
Warenzeichen von Sortennamen
Es ist daher auch die Annahme nicht möglich, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts unzulässigerweise in die Grundlage des deutschen staatspolitischen oder wirtschaftlichen Lebens eingegriffen würde (vgl. RGZ 119, 259 [263]; 169, 240 [245]).
- BGH, 09.01.1969 - VII ZR 133/66
Unzulässigkeit einer Streitanteilsvereinbarung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.05.1958 - II ZR 281/56
Rechtsmittel
Seine Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 119, 259, 261 f) und des Bundesgerichtshof (BGHZ 17, 89, 92 [BGH 30.03.1955 - IV ZR 210/54]; 19, 110, 112 f [BGH 22.11.1955 - I ZR 218/53]) über die Maßgeblichkeit des hypothetischen Parteiwillens. - BGH, 09.11.1960 - V ZR 106/59
Rechtsmittel
Maßgebend ist nach deutschem internationalem Privatrecht das Schuldstatut, das sich nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Parteiwillen, notfalls nach dem hypothetischen Parteiwillen und letztlich nach dem Erfüllungsort bestimmt (BGH NJW 1952, 540; BGHZ 7, 231; 9, 221 [BGH 14.04.1953 - I ZR 152/52]; 17, 89, 92 [BGH 30.03.1955 - IV ZR 210/54]= LM Art. 7 ff EGBGB [internationales Privatrecht] Nr. 12 mit Anm. Johannsen; BGHZ 19, 110 [BGH 22.11.1955 - I ZR 218/53]; für den vorliegenden Fall bedeutsam: RGZ 119, 259, 261; OLG München IPRspr 1929 Nr. 49; siehe auch Nußbaum, Deutsches IPR.
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