Rechtsprechung
| RG, 13.03.1928 - VII 477/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Papierfundstellen
- RGZ 119, 284
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.05.1953 - I ZR 177/52
Rechtsmittel
Eine dauernde Verhinderung liegt nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, nur dann vor, wenn keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß sie nur vorübergehend sein und im Laufe des Geschäftsjahres wegfallen werde (RGZ 119, 284 [285]; 126, 97; JW 1931, 1082 Nr. 11; 1930, 2784 Nr. 12).Die Frage, ob eine dauernde oder eine vorübergehende Verhinderung des geschäftsplanmäßigen Vorsitzenden vorgelegen hat, ist daher auf diesen Zeitpunkt abzustellen (RGZ 119, 284 [285]).
- BGH, 28.09.1960 - V ZR 196/58
Rechtsmittel
Das darf aber immer nur vorübergehend und aushilfsweise, also nicht dauernd oder für eine unbestimmte und unabsehbare Zeit geschehen (BGHZ 10, 130, 133 [BGH 26.06.1953 - V ZR 185/52]; 20, 254, 256 [BGH 09.04.1956 - II ZR 135/55]; RGZ 119, 284; 126, 245 f). - BGH, 28.10.1954 - III ZR 197/52
Rüge der nichtvorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts - Entbindung …
Das wird zwar in der Regel daraus hergeleitet, daß bei dauernder Verhinderung des Präsidenten ein anderes Senatsmitglied in Wirklichkeit zum ordentlichen Vorsitzenden des Senats würde, ein Ergebnis, das gegen § 62 GVG verstieße, wonach den Vorsitz in den Senaten nur ein Präsident zu führen hat (RG in JW 1928, 1302; RGZ 119, 284 [285]; BGHZ 9, 291 [293/4]).
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