Rechtsprechung
| RG, 17.01.1928 - II 396/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bedingte Wechselerklärungen; Sichtwechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 119, 422
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56
Konnossement
Aus der Vereinbarung kann nicht geschlossen werden, daß die Klägerin das Konnossement nur für einen Teil der darin angegebenen Mengen oder nur bedingt indossieren wollte (…vgl. Staub/Stranz, Wechselgesetz 13. Aufl. Art. 12 Anm. 5), da sich aus der Urkunde ergibt, daß ein Voll- und nicht ein Teilindossament gegeben wurde; da gegen die Gültigkeit eines Teilindossamentes oder eines bedingten Indossamentes auch beim Konnossement (für den Wechsel vgl. RGZ 11, 148 [153 f]; 119, 422 [424]; jetzt WG Art. 12; für den kaufmännischen Verpflichtungsschein RGZ 119, 119 [122]) Bedenken bestehen können, muß angenommen werden, daß die Parteien ihren Willen in rechtlich unbedenklicher Weise zum Ausdruck gebracht haben. - BGH, 30.11.1993 - XI ZR 8/93
Wirksamkeit eines Wechselakzepts
Das entspricht der Systematik des Art. 26 WG und dem Gesichtspunkt, daß Bedingungen mit der Natur des Wechsels unverträglich sind, weil er als Umlaufpapier die Voraussetzungen der Zahlungspflicht erschöpfend enthalten muß (RGZ 119, 422, 424).
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