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Rechtsprechung
   RG, 09.02.1928 - VI 373/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,254
RG, 09.02.1928 - VI 373/27 (https://dejure.org/1928,254)
RG, Entscheidung vom 09.02.1928 - VI 373/27 (https://dejure.org/1928,254)
RG, Entscheidung vom 09. Februar 1928 - VI 373/27 (https://dejure.org/1928,254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zusammenstoß von Kraftfahrzeugen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 120, 154
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53

    Begriff des Kraftfahrzeughalters

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß mehrere Beteiligte zugleich als Halter eines Kraftfahrzeugs in Betracht kommen können (RGZ 120, 154 [160]; 127, 174. [176]; 141, 400 [405/406]; 170, 182 [186]).
  • BGH, 05.04.1960 - VI ZR 34/59

    Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier zurücksetzender LKW auf einer …

    Nach feststehender, von Schrifttum gebilligter Rechtsprechung verliert der Eigentümer eines Kraftfahrzeuges seine Eigenschaft als Halter nicht, wenn er das Fahrzeug für eine gewisse Zeit vermietet und dabei, wie hier, den Fahrer stellt und entlohnt (RGZ 120, 154, 159; 127, 174; BGHZ 13, 351 m.N.;… Geigel, Der Haftpflichtprozess, 9. Aufl., 19. Kap. Rdn. 11;… Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 6. Aufl., Rdn. 560).
  • BGH, 22.10.1955 - VI ZR 179/54

    Rechtsmittel

    Angesichts der den Bediensteten übertragenen hohen Verantwortung und der möglichen schweren Folgen bei Fehlleistungen, läßt sich die Beaufsichtigungs- und Überwachungspflicht auch aus § 831 BGB herleiten, so daß die Beweislast gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB den Beklagten zufällt (RGZ 120, 154 [161]; 128, 149, [153]; 142, 356 [361]; BGB RGRK Anm. 5 b zu § 831).
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