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Rechtsprechung
   RG, 29.02.1928 - I 258/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,145
RG, 29.02.1928 - I 258/27 (https://dejure.org/1928,145)
RG, Entscheidung vom 29.02.1928 - I 258/27 (https://dejure.org/1928,145)
RG, Entscheidung vom 29. Februar 1928 - I 258/27 (https://dejure.org/1928,145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Gebrauchsmusterschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 120, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • RG, 30.06.1923 - I 457/22

    Gebrauchsmuster

    Auszug aus RG, 29.02.1928 - I 258/27
    angezogenen neueren Entscheidungen des Reichsgerichts vom 7. Oktober 1916 I 86/16 (ZIndustrR. 1916 S. 231), vom 30. Juni 1923 I 457/22 (RGZ. Bd. 107 S. 100) und vom 4. April 1925 (PMZBl. 1925 S. 239) zugrunde.
  • BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94

    "Scherbeneis"; Prüfung eines Gebrauchsmusters im Löschungverfahren

    cc) Ebenso wie der Gegenstand eines erteilten Patents nicht schon durch den Beschränkungsantrag des Patentinhabers, sondern erst durch rechtsgestaltenden Beschränkungsbeschluß der Patentabteilung verändert wird (vgl. § 64 Abs. 3 PatG), entspricht es zum Gebrauchsmusterrecht einhelliger Auffassung, daß der durch die Eintragung festgelegte und durch die eingetragenen Schutzansprüche umrissene Gegenstand des Gebrauchsmusters nur durch Hoheitsakt und nicht durch die Vorlage neuer, geänderter Schutzansprüche durch den Gebrauchsmusterinhaber inhaltlich verändert werden kann (GebrMG § 4 Abs. 5, RGZ 120, 224; 229; RG GRUR 1933, 305, 306; RG GRUR 1936, 666, 668 li.Sp.; BPatGE 11, 96; 100;… vgl. auch Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 4 Rdn. 50, 55;… Busse, aaO, GebrMG § 2 Rdn. 13;… Klauer-Möhring, aaO, GebrMG § 5 Rdn. 10).
  • BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55

    Rechtsmittel

    Bei der Auslegung ist deshalb der Inhalt der Unterlagen in seiner Gesamtheit heranzuziehen (RGZ 120, 224 [227]; RGZ 133, 260 [266]; RG JW 1938, 3126 [3127]; RG GRUR 1939, 202 [203]).

    Denn die beschriebene Gestaltung kann zufällig sein und Besonderheiten aufweisen, die mit der Erfindung, deren Schutz das Gebrauchsmuster bezweckt, nichts zu tun haben (RGZ 120, 224 [227]).

  • BGH, 18.03.1975 - X ZB 9/74

    Anmeldung eines Gebrauchmusters - Voraussetzungen des Gebrauchsmusterschutzes - …

    Ebenso wie dem Patentschutz sind dem Gebrauchsmusterschutz jedoch nur technische Erfindungen zugänglich (RGZ 120, 224, 227; BGHZ 51, 8, 14 f - Lotterielos).
  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines …

    Bei der Untersuchung der Frage, ob Erweiterungen oder Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Gebrauchsmusterunterlagen vorliegen, sind dabei, wie der Beschwerdesenat gleichfalls nicht verkannt hat, die ursprünglichen Unterlagen in ihrer Gesamtheit darauf zu untersuchen, ob das der Eintragung zugrunde liegende neu formulierte Schutzbegehren in ihnen bereits eine Grundlage findet (RGZ 120, 224, 228; 133, 260, 262; 155, 385, 386; BGH GRUR 1957, 270 - Unfallverhütungsschuh; BGH GRUR 1962, 299, 305 - "form-strip"; BGH GRUR 1964, 433, 438 - Christbaumbehang I).
  • BGH, 21.04.1964 - Ia ZB 218/63

    Nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

    Die Rechtsbeschwerdegegnerin zu 1 weist zutreffend darauf hin, daß in dem Urteil des Bundesgerichtshofs, und zwar gerade zur Begründung der von der Rechtsbeschwerdeführerin angeführten Sätze, unter anderem auf ein in RGZ 120, 224 abgedrucktes Urteil des Reichsgerichts Bezug genommen ist, das einen mit dem vorliegenden Fall in vielem vergleichbaren Fall betraf und in dem an mehreren Stellen (namentlich auf Seiten 229/230) - ebenso wie neuerdings in dem Urteil des erkennenden Senats Ia ZR 17/63 vom 17. Dezember 1963 "Christbaumbehang" (auszugsweise abgedr. im BB 1964, 146) - zum Ausdruck gebracht ist, daß unter Umständen dem Inhalt der Schutzansprüche die maßgebende Bedeutung zukommen kann.
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