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Rechtsprechung
   RG, 13.03.1928 - II 475/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,127
RG, 13.03.1928 - II 475/27 (https://dejure.org/1928,127)
RG, Entscheidung vom 13.03.1928 - II 475/27 (https://dejure.org/1928,127)
RG, Entscheidung vom 13. März 1928 - II 475/27 (https://dejure.org/1928,127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Konkursvorrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 120, 300
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.01.2003 - IX ZR 39/02

    Gehaltsansprüche des Nicht-Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in der …

    (1) Der differenzierenden Betrachtungsweise bei der Anwendung der genannten arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen auf Geschäftsführer einer GmbH liegt die Einschätzung zugrunde, daß der Geschäftsführer sich typischerweise in einer Doppelrolle befinde (…Timm aaO S. 13;… Kuhn/Uhlenbruck aaO § 59 Rdn. 15 l) und es maßgeblich von dem Umfang seiner Beteiligung an dem Unternehmen, der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages sowie dem Inhalt des Anstellungsvertrages abhänge, ob seine Rolle als "konkreter Prinzipal" (vgl. RGZ 120, 300, 303) oder als arbeitnehmerähnliche Person im Vordergrund stehe.
  • BGH, 25.05.1955 - VI ZR 78/54
    Der sich Verdingende müsse durch die Übernahme der Verpflichtung, seine Dienste ausschließlich oder doch hauptsächlich dem Dienstberechtigten zu leisten, seine Selbständigkeit in größerem oder geringerem Umfange aufgeben, auf die freie Verfügung über seine Zeit und Arbeitskraft zugunsten des Dienstberechtigten mehr oder weniger verzichten, sich in den Geschäftsbetrieb des Dienstberechtigten einordnen; auch die wirtschaftliche Abhängigkeit könne von Bedeutung sein, wenn sich durch sie die persönliche Abhängigkeit stärker auspräge (RGZ 62, 229 [231]; RG JW 1927, 848 [849]; RGZ 120, 300 [302]; RAG 7, 166 [170/171]; 17, 139 [141]; 26, 18 [23/24]; RAG JW 1931, 3152).

    So hat auch das Reichsgericht bereits hervorgehoben, die Worte "verdingen" und "Lohn, Kostgeld und andere Dienstbezüge" deuteten darauf hin, daß Personen in dienender, abhängiger Stellung in Frage kämen (RGZ 120, 300 [302]).

    Wie das Reichsgericht hieraus mit Recht geschlossen hat, ist für die Gewährung des Vorrechts das besondere Schutzbedürfnis der wirtschaftlich schwachen, in dienender, abhängiger Stellung befindlichen Personen in Bezug auf ihre Lohnansprüche, auf die sie zu ihrem Lebensunterhalt angewiesen sind, von ausschlaggebender Bedeutung gewesen (RGZ 120, 300 [302]).

  • BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 4/79

    Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis - Schadensersatzanspruch - Anspruch gegen den …

    Mit diesem Schutz wird auch dem Umstand Rechnung getragen, daß die Arbeitnehmer im Gegensatz zu den Konkursgläubigern, deren Ansprüche auf anderer Rechtsgrundlage beruhen, regelmäßig nicht in der Lage sind, ihre Ansprüche auf andere Weise zu sichern (vgl. RGZ 120, 300, 302, BGH LM Nr. 6 zu § 61 KO Bl 715 Rücks f).
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