Rechtsprechung
| RG, 07.07.1928 - I 32/28 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Geschmacksmuster; Stoffvertauschung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 121, 388
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55
Gebrauchsgraphik und Kunstschutz
Denn entscheidend für die Frage, ob nach den im Leben herrschenden Anschauungen von Kunst gesprochen werden kann, sind nicht die geschmacklichen Feinheiten, die ein auf gleichem Gebiet arbeitender Fachkenner herausfühlt, sondern der ästhetische Eindruck, den das Werk nach dem durchschnittlichen Urteil des für Kunst empfänglichen und mit Kunstdingen einigermaßen vertrauten Menschen vermittelt (RGZ 121, 388; RG GRUR 1933, 326; GRUR 1940, 59; OLG Düsseldorf GRUR 1934, 549 ff). - BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65
Neuheit im Geschmacksmusterrecht
Das "Bekanntsein" hat hinsichtlich des Personenkreises und der Gebiete sowie der Mittel der Bekanntmachung eine unterschiedliche Abgrenzung gefunden (RGZ 155, 199, 207; 135, 385, 389; 121, 388, 391; 120, 94, 99; 87, 369, 371; 76, 339, 340; 61, 178, 182; 49, 179, 180; RG GRUR 1941, 320; 1938, 341, 342; 1935, 561, 562; 1928, 219, 220; vgl. ferner OLG Köln GRUR 1956, 91, 92; OLG Hamburg GRUR 1957, 142, 143; Kohler, Musterrecht, 1909, S. 79; Osterrieth, Lehrb. - OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 15 U 83/14
Entschädigung wegen einer Patentverletzung
Bestätigt wird dies zusätzlich durch die Entgegenhaltung US 2002/0081083 A1 (Anlage NK 1, Übersetzung NK1a), die in Absatz [0053] ebenfalls "bevorzugte Außendurchmesser der Hüllrohre" von "25, 32, 40, 50 und 63 mm" nennt und die Druckschrift DE XXG (Anlage NK 3a), die in Absatz [0002] ausdrücklich von typischen Größen von "50/40 mm, 40/33 mm, 32/28 mm und 25/20 mm (das heißt Außendurchmesser/Innendurchmesser)" spricht. - BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59
Strassenleuchte
Da das Geschmacksmuster in seiner Wirkung auf den Formen- (oder Farben-)sinn das durch Anschauen vermittelte ästhetische Gefühl anregen soll (RGZ 121, 388; 155, 199, 205; BGH GRUR 1960, 395, 396 - Dekorationsgitter), kann die Übereinstimmung des Gesamteindrucks eines Gegenstandes mit dem eines geschützten Musters nicht unabhängig davon beurteilt werden, in welcher Weise, namentlich aus welcher Entfernung das menschliche Auge beide Erzeugnisse ihrer Bestimmung nach wahrnimmt.
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