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Rechtsprechung
   RG, 29.03.1928 - VI 220/27   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,143
RG, 29.03.1928 - VI 220/27 (https://dejure.org/1928,143)
RG, Entscheidung vom 29.03.1928 - VI 220/27 (https://dejure.org/1928,143)
RG, Entscheidung vom 29. März 1928 - VI 220/27 (https://dejure.org/1928,143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zaoerv.de PDF

    Versailler Vertrag Art. 74 Abs. 2, 297i
    Völkerrecht und Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsweg; Versailler Vertrag.

Papierfundstellen

  • RGZ 121, 7
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Für solche Eingriffe kann die deutsche öffentliche Gewalt grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden, und zwar auch dann nicht, wenn deutsche Stellen auf Anordnung der Besatzungsmächte an ihrer Durchführung mitwirken mußten (BVerfGE 1, 10 [11]; 27, 253 [272] m. weit. Nachw., [273]; s. a. BGHZ 52, 371 [378 ff.]; BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1974 - III C 65.72 -, Umdruck S. 8 f.; RGZ 121, 7 [9]).

    Rn. 142 Das Reichsgericht hat es abgelehnt, daraus bestimmte Rechte Einzelner herzuleiten, weil sich dies nicht mit der völkerrechtlich gebotenen Klarheit aus dem Vertrag selbst ergebe (vgl. RGZ 121, 7 [9]).

  • BGH, 25.02.1960 - II ZR 125/58

    Schwimmdocks - § 988 BGB, unentgeltliche Fortsetzung eines entgeltlichen …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 21.06.1955 - I ZR 74/54

    Londoner Schuldenabkommen

    Die in dem Abkommen enthaltenen Vorschriften können danach unmittelbar privatrechtliche Wirkungen ausüben, wenn Inhalt, Zweck und Fassung der einzelnen Vorschrift mit voller Klarheit die Annahme zuläßt, daß eine solche Wirkung gewollt sei (vgl. das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 24. Mai 1955 - I ZR 164/53 - unter Hinweis auf RGZ 117, 284; 119, 156 [162]; 121, 7 [9 f]).
  • BGH, 13.10.1969 - III ZR 187/68

    Reparationsschädengesetz

    Zu der vergleichbaren Bestimmung des Art. 297 i des Versailler Vertrages - "Deutschland verpflichtet sich, seine Angehörigen wegen ... zu entschädigen" - hat bereits das Reichsgericht entschieden, ein Einzelner könne aus dem Versailler Vertrag als einem völkerrechtlichen Vertrag "Ansprüche nur herleiten, soweit sich das mit voller Klarheit aus dem Vertrag selbst ergibt, wenn nämlich ... die einzelne Vorschrift nach Inhalt, Zweck und Fassung, ohne daß es noch Völker- oder staatsrechtlicher Akte bedarf, privatrechtliche Wirkung auszuüben geeignet ist", was aber bei der Bestimmung des Art. 297 i des Vertrages nicht der Fall sei (RGZ 121, 7, 9).
  • BVerfG, 24.07.1953 - 1 BvR 293/52

    Sachgerecht können auch finanzielle Erwägungen sein

    Um solche Ansprüche handelt es sich aber, wenn der Staat den durch eine ausländische Macht Geschädigten einen Schadensausgleich gewährt (vgl. RGZ 121, 7).
  • BGH, 13.10.1969 - III ZR 188/68

    Anspruch auf Entschädigung aus Überleitungsvertrag - Eingriffe der …

    Zu der vergleichbaren Bestimmung des Art. 297 i des Versailler Vertrages - "Deutschland verpflichtet sich, seine Angehörigen wegen ... zu entschädigen" - hat bereits das Reichsgericht entschieden, ein Einzelner könne aus dem Versailler Vertrag als einem völkerrechtlichen Vertrag "Ansprüche nur herleiten, soweit sich das mit voller Klarheit aus dem Vertrag selbst ergibt, wenn nämlich ... die einzelne Vorschrift nach Inhalt, Zweck und Fassung, ohne daß es noch Völker- oder staatsrechtlicher Akte bedarf, privatrechtliche Wirkung auszuüben geeignet ist", was aber bei der Bestimmung des Art. 297 i des Vertrages nicht der Fall sei (RGZ 121, 7, 9).
  • BGH, 24.05.1955 - I ZR 164/53

    Interzonentarif der Eisenbahn

    Falls sie hierdurch innerstaatliche Kraft erhalten, so können die in solchen Verträgen enthaltenen Vorschriften unmittelbar privatrechtliche Wirkungen ausüben, wenn Inhalt, Zweck und Fassung der einzelnen Vorschrift mit voller Klarheit die Annahme zuläßt, daß eine solche Wirkung gewollt sei (RGZ 117, 284; 119, 156 [162]; 121, 7 [9 f]).
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